Anfrage 0027

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1. Anfrage vom: 16.05.2012

Stand: 21.05.2012


2. Problembeschreibung:

Vom örtlichen MDK (Sachsen, Dresden), wird in regelmäßiger Häufigkeit die Bezeichnung der respiratorischen Insuffizienz (akut, chronisch) infrage gestellt. Im aktuellen Fall findet sich keine BGA nach erfolgter Sauerstoffgabe (wohl aber in der akuten Behandlungsphase kritische BGA-Werte), die eine Verbesserung der respiratorischen Situation ausweist. Der MDK schlägt vor die J96.90 zu verwenden.


3. Frage:

Welche Argumentation kann man in vergleichbaren Fällen noch heranziehen? Ist die Bemerkung „Patient bei Wohlbefinden entlassen“ ein hinreichender Beleg für die Besserung?


4. ggf. Lösungsansatz:


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

Die Kodierung einer Nebendiagnose erfolgt nicht auf Grund des Nachweises einer Besserung /Heilung, sondern die ND wird definitionsgemäß über den ihr zuzuordnenden Ressourcenverbrauch belegt. Pathologische BGA und eine dokumentierte O2 Gabe sind als Nachweis zunächst erforderlich und ausreichend.

Die Differenzierung zwischen einer akuten und einer chronischen respiratorischen Insuffizienz erfolgt in erster Linie durch Klinik und Anamnese.

Ergänzend können zur Differenzierierung die Leitlinien zur Langzeit-Sauerstofftherapie [[1]] oder die Bewertung einer BGA im [Sigaard-Anderson-Diagramm] berücksichtigt werden.


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