Anfrage 0160

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1. Anfrage vom: 01.07.2016

Stand: 04.07.2016


2. Problembeschreibung:

Verwendung von T84.0 und T84.5; eigentlich für mich bislang eine klare Sache: Beim aseptischen TEP-Wechsel ist die T84.0 dran und beim septischen entsprechend die T84.5. Spitzfindig kann man argumentieren auch eine z.B. durch Metallabrieb entstandene Lockerung mit Gewebeverfärbung sei eine Entzündung (definiert als Reizantwort des Körpers!) und das "und" in der Passage "entzündliche Reaktion" sei auch ein "oder" und von daher obwohl weder lokale noch systemische Entzündungszeichen vorlagen und der postoperative Verlauf komplikationslos glatt verlief sei die T84.5 zu kodieren! Damit wird dann eine höherwertige DRG erreicht.


3. Frage:

Wie ist der beschriebene Sachverhalt zu verschlüsseln?


4. ggf. Lösungsansatz:

M. E. ist gemäß Kodierreggel " so spezifisch wie möglich" nur die T84.0 korrekt.


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

Gemäß alphabetischem Verzeichnis wird die Hüft-TEP-Lockerung mit dem ICD-Kode T84.0 kodiert.

(Stand 04.07.2016)


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