Anfrage 0181

Aus DGfM
Wechseln zu: Navigation, Suche

1. Anfrage vom: 01.12.2016

Stand: 16.02.2017


2. Problembeschreibung:

In 2015 erfolgte bei einem Patienten unseres Hauses die Amputation der Zehen 2 - 4 des linken Vorfußes mit Metatarsalköpfchenresektion. Im Vorfeld war bereits die 1. Zehe amputiert worden. OP: Entfernung PMA Kette; dorsale Inzision entlang der Basis der Grundglieder des 2.-5. Zeh; von dorsal Präparation in den Osteomyelitisherd des 2. und 3. Mittelfußknochens; nach Darstellung des 4. und 5. Mittelfußknochens erfolgt die gerade Osteotomie subcapital des 4. und 5. Mittelfußknochens; anschließend wird mit Luer der 2. und 3. Mittelfußknochen im Rahmen der Infektsanierung soweit gekürzt, bis vitales Knochengewebe und gut durchblutetes Gewebe erscheint; anschließend plantare Inzision entlang der Beugefalten der Zehen unter Belassung eines ausreichend großen Weichteilbereiches; hier auch Ausräumung plantar von nekrotischem Gewebe und einzelnen Knochenresten vom 2. und 3. Mittelfußknochen. Kodierung durch uns mittels OPS 5-865.6 ( Amputation und Exartikulation Fuß)

Der MDK streicht diesen OPS und kodiert 5-865.8 ( Zehenstrahlamputation, die Entfernung des metatarsalen Köpfchens ist inkludiert und für jeden Zeh einzeln zu kodieren)

Nach Widerspruch durch uns, lehnt der MDK wie folgt ab: "Eine Zehenamputation gehört laut Leitlinie zur Minoramputation. Es heißt hier"... folgt die Absetzungslinie nicht anatomischen Gegebenheiten, sondern richtet sich nach dem Ausmaß des Lokalbefundes. Durch die Amputation darf kein Gelenk eröffnet werden, andernfalls ist eine Nachresektion des gelenktragenden Knochens erforderlich." Dies nennt sich auch Grenzzonenamputation. Nicht das avitale Gewebe zu entfernen, würde einen Behandlungsfehler bedeuten, da nicht nach medizinischem Standard operiert werden würde. Das Problem wurde u.a. in der FOKA diskutiert. Hierzu das Statement von 2014: " Die transmetatarsale Resektion im Sinnes des OPS 5-865.6 Amputation transmetatarsal beschreibt eine der möglichen Amputationslinien bei einer kompletten Vorfußamputation. Für die Amputation einzelner Zehen unter Einschluß ( von Teilen) des zugehörigen Metatarsalknochens ist der Kode 5-865.8 Zehenstrahlresektion zu verwenden.


3. Frage:

Sind die Ausführungen des MDK korrekt?


4. ggf. Lösungsansatz:


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

OPS 5-865.6 Amputation und Exartikulation Fuß, Amputation transmetatarsal

Antwort

Wenn der Wundverschluss nach Resektion von vier Zehenstrahlen und Fehlen der Großzehe wie bei einer typischen Vorfußamputation erfolgte, ist die Kodierung mit dem Kode 5-865.6 Amputation transmetatarsal korrekt. Entscheidend ist hierbei das anatomische und funktionale Ergebnis der Operation sowie der damit verbundenen intraoperative Aufwand.

(Stand: 16.02.2017)


Zurück zu Anfrage 0180

Weiter zu Anfrage 0182

Zurück zur Anfragen Übersicht