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Schlagwort: Hyperglykämie, Cortison – durch Schlichtungsausschuss entschieden

Erstellt: 28.02.2006

Aktualisiert: 31.08.2020

Entscheidung des Schlichtungsausschusses veröffentlicht am: 19.08.2020

Problem/Erläuterung

Ein Patient bekommt während des stationären Aufenthaltes Cortison, entwickelt daraufhin eine Hyperglykämie und bekommt Altinsulin. Kein Diabetes bekannt, keine weitere Diagnostik diesbezüglich. Wie ist die Hyperglykämie zu kodieren?

Kodierempfehlung SEG 4

Laut DKR 1917d lautet die Diagnose R73.9 Hyperglykämie, nicht näher bezeichnet in Kombination mit Y57.9! Komplikation durch Arzneimittel oder Drogen, kein Kode aus E11.- Nicht primär insulinabhängiger Diabetes mellitus [Typ-2-Diabetes].

Kommentar FoKA

Dissens (Revision vom 28.01.2013):

Nur ein Patient mit Diabetes entgleist unter einer Steroidtherapie - der mit Cortison behandelte Patient muss also mindestens einen latenten Diabetes haben , um unter Steroidgabe Hyperglykämien entwickeln zu können. Die Hyperglykämie ist eine diabetische Stoffwechsellage. Daher ist folgendes Beispiel entsprechend zu verschlüsseln:

  • E13.9* Sonstiger näher bezeichneter Diabetes mellitus

Spezifischer als *Y57.9! Komplikation durch Arzneimittel oder Drogen ist der Kode T88.7 Unerwünschte Nebenwirkung durch ein indikationsgerechtes Arzneimittel bei ordnungsgemäßer Verabreichung als Nebendiagnose.

Entscheidung Schlichtungsausschuss (19.08.2020)

Eine mit Altinsulin therapierte Hyperglykämie, die sich unter einer stationären Kortisontherapie bei einem Patienten entwickelt, bei dem kein Diabetes mellitus bekannt ist, und bei dem keine Diagnostik im Hinblick auf einen Diabetes mellitus erfolgt, wird mit dem Kode R73.9 Hyperglykämie, nicht näher bezeichnet, optional ergänzt um den Kode Y57.9! Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen kodiert.


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