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Schlagwort: Dermektomie, Gewichtsabnahme, Plastische Chirurgie – durch Schlichtungsausschuss entschieden

Erstellt: 29.08.2006

Aktualisiert: 31.08.2020

Entscheidung des Schlichtungsschusschusses veröffentlicht am: 21.07.2020

Problem/Erläuterung:

Korrekte Kodierung der Hauptdiagnose bei plastisch-chirurgischen Eingriffen nach Gewichtsabnahme:

Eine Patientin wird wegen "Z.n. massiver Gewichtsabnahme mit Intertriginalekzem und ausgeprägten Hautüberschüssen" in einer Abteilung für Plastische Chirurgie behandelt.

Therapeutisch erfolgt eine zirkuläre Dermektomie. Wird als Hauptdiagnose R63.4 Abnorme Gewichtsabnahme angegeben mit der Nebendiagnose L30.4 Intertriginöses Ekzem oder ist L30.4 Hauptdiagnose?

Kodierempfehlung SEG-4:

Die therapieresistenten Intertriginalekzeme als komplizierende Folgezustände begründen medizinisch letztendlich diesen Eingriff. Somit wurde die stationäre Aufnahme zur Operation durch diesen komplizierenden Folgezustand der massiven Gewichtsabnahme veranlasst. L30.4 ist als Hauptdiagnose anzugeben.

Für Fälle ab 2016 steht für den komplizierenden Folgezustand mit L98.7 Überschüssige und erschlaffte Haut und Unterhaut ein spezifischer Kode zur Verfügung.

Siehe auch Kodierempfehlungen KDE-209 und KDE-574.

Kommentar FoKA

Dissens:

Der "Hautüberschuss" ist die unmittelbare Folge der Gewichtsabnahme bei Adipositas und wird medizinisch auch als Fettschürze bezeichnet. Die Fettschürze ist die dem Symptom Intertrigo zu Grunde liegende Erkrankung. Da im Beispiel eine Fettschürzenresektion durchgeführt wird, ist als Hauptdiagnose in Übereinstimmung mit DKR D002f und unter Verweis auf KDE-209 als Hauptdiagnose E65 zu verschlüsseln.

Die Diagnose L30.4 ist als Nebendiagnose zu verschlüsseln.

Entscheidung Schlichtungsausschuss (21.07.2020)

Wird ein Patient nach einer massiven Gewichtsabnahme mit Intertriginalekzem und ausgeprägten Hautüberschüssen mit einer zirkulären Dermektomie (Fettschürzenreduktion) stationär behandelt, ist als Hauptdiagnose der Kode L98.7 Überschüssige und erschlaffte Haut und Unterhaut und als Nebendiagnose der Kode L30.4 Intertriginöses Ekzem zu kodieren.


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