KDE-77

Aus DGfM
(Weitergeleitet von R-008)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Schlagwort: Fieber, postoperativ – durch Schlichtungsausschuss entschieden

Erstellt: 10.01.2007

Aktualisiert: 31.08.2020

Entscheidung des Schlichtungsausschusses veröffentlicht am: 19.08.2020

Problem/Erläuterung

Kann als Nebendiagnose T81.4 Infektion nach einem Eingriff, anderenorts nicht klassifiziert verschlüsselt werden, wenn nach der Operation kurzfristig postoperatives Fieber (einmalig am 3. postoperativen Tag) "ohne anatomisches Korrelat" bei "prophylaktischer" iv.-Antibiose auftritt?

Kodierempfehlung SEG-4

Es lag ein Symptom (Fieber) vor. Da ein infektiöses Geschehen als Ursache für das Fieber nicht nachgewiesen werden konnte, kann T81.4 als postoperative Infektion nicht verschlüsselt werden.
Da eine Temperaturerhöhung postoperativ nichts Ungewöhnliches ist (Resorptionsfieber), ist sie zunächst nicht als Nebendiagnose zu verschlüsseln, wenn sie sich im üblichen Rahmen bewegt.
Falls postoperatives Fieber (als Symptom) auftritt und die Kriterien einer Nebendiagose erfüllt, ist es als Symptom mit R50.9 Fieber, nicht näher bezeichnet zu verschlüsseln, sofern nicht tatsächlich eine Infektion nachgewiesen wurde.

Hinweis: Im Jahr 2012 wurde T81.4 aus der CCL-Matrix gestrichen.

Kommentar FoKA

Dissens:

Nur wenn das Fieber während einer laufenden postoperativen prophylaktischen Antibiotika-Therapie auftritt, es keine Hinweise auf eine lokalisierte oder generalisierte Infektion gibt und das Fieber nur symptomatisch behandelt wird, ist der Sachverhalt mit dem Kode R50.9 zu kodieren.

In den Fällen, in denen wegen des Fiebers eine antibiotische Behandlung begonnen oder modifiziert wird, ist nach DKR D008b Verdachtsdiagnosen in Abhängigkeit von der operativ behandelten Erkrankung, der Klinik und der Paraklinik die behandelte Verdachtsdiagnose zu verschlüsseln.

Die Diagnose T81.4 zielt lt. Thesaurus in der Regel auf lokalisierte postoperative Infektionen ab. Ein Erregernachweis ist nicht unabdingbare Voraussetzung.

(Stand 30.07.2018)

Rückmeldung SEG-4

Stand vor 30.07.2018: T81.4 nur, wenn kein spezifischer Kode für die Erkrankung vorhanden.

Entscheidung Schlichtungsausschuss (19.08.2020)

Einmalig auftretendes postoperatives Fieber (kontrolliert oder behandelt) ohne Infektion und ohne anatomisches Korrelat (z. B. Resorptionsfieber) ist mit dem Kode R50.9 Fieber, nicht näher bezeichnet zu kodieren. Der Kode T81.4 Infektion nach einem Eingriff, anderenorts nicht klassifiziert kann nicht kodiert werden, wenn keine Infektion vorliegt.


Zurück zu KDE-76

Weiter zu KDE-78

Zurück zur Übersicht