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Aufgrund gegensätzlicher Beispiele unter DKR 0201f hat der FoKA im Rahmen des Vorschlagsverfahren 2009/2010 für diese DKR eine Änderung vorgeschlagen.
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Aufgrund gegensätzlicher Beispiele unter [[DKR 0201f]] hat der FoKA im Rahmen des Vorschlagsverfahren 2009/2010 für diese DKR eine Änderung vorgeschlagen.
  
 
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Version vom 28. Januar 2013, 11:18 Uhr

Schlagwort: Gallengang, Stent, Revision, palliativ

Stand: 2007-08-21

Aktualisiert: 2008-01-08


DRG

ICD: C24.0

OPS:

Problem/Erläuterung

78-jähriger Patient mit Ikterus und Gallengangskarzinom mit Z.n. Stenteinlage. Die Aufnahme erfolgt zur ERCP und palliativen Stentrevision bei Stenose des D. choledochus. Progression des Tumorleidens wird nachgewiesen und der Stent gewechselt. Histologisch bekanntes Adenokarzinom (Gallengangskarzinom). Während des stationären Aufenthaltes erfolgt keine Chemotherapie. Was ist Hauptdiagnose?

Kodierempfehlung SEG-4

C24.0 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Gallenwege, extrahepatischer Gallengang ist plausibel. Die durchgeführte Maßnahme ist als Maßnahme zu bewerten, die in Zielrichtung auf den Tumor vorgenommen wurde im Sinne einer Tumorbehandlung, wenn auch nur in palliativer Absicht.


Kommentar FoKA

Konsens

Rückmeldung SEG 4

Übereinstimmung

Hinweis

Aufgrund gegensätzlicher Beispiele unter DKR 0201f hat der FoKA im Rahmen des Vorschlagsverfahren 2009/2010 für diese DKR eine Änderung vorgeschlagen.


Direkt-Link SEG-4

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