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Da die Kriterien zur Kodierung einer Nebendiagnose/eines Symptoms nach den DKR erfüllt sind, ist der ICD Kode I47.1 zusätzlich zu verschlüsseln, um die vorliegende normofrequente, tachykarde und/oder bradykarde Phase zusätzlich zu beschreiben | Da die Kriterien zur Kodierung einer Nebendiagnose/eines Symptoms nach den DKR erfüllt sind, ist der ICD Kode I47.1 zusätzlich zu verschlüsseln, um die vorliegende normofrequente, tachykarde und/oder bradykarde Phase zusätzlich zu beschreiben | ||
Version vom 28. Januar 2013, 12:58 Uhr
Schlagworte: Tachyarrhythmia absoluta, Vorhofflimmern
Stand: 20.04.2010
Aktualisiert: 08.01.2013
Problem/Erläuterung
Ein Patient wird vom Notarzt wegen neu aufgetretener Tachyarrhythmia absoluta bei Vorhofflimmern eingewiesen. Es erfolgt eine frequenzregulierende Therapie und der Patient wird antikoaguliert. Kann neben der Hauptdiagnose I48.10 Vorhofflattern und Vorhofflimmern, Vorhofflimmern, paroxysmal I47.1 Paroxysmale Tachykardie, Supraventrikuläre Tachykardie zusätzlich als Nebendiagnose kodiert werden?
Kodierempfehlung SEG-4:
I48.10 Vorhofflattern und Vorhofflimmern, Vorhofflimmern, Paroxysmal ist der spezifische Kode für die Erkrankung, die normofrequente, tachykarde und/oder bradykarde Phasen beinhaltet. Die Systematik der ICD-10-GM erlaubt auf der 5. Stelle die Differenzierung zwischen paroxysmal, chronisch und nicht näher bezeichnet. Die Kodierung von I47.1 als Nebendiagnose ist nicht begründet.
Für Fälle ab 2013 ist nach ICD-10-GM die Art des Vorhofflimmerns in paroxysmal, persistierend oder permanent zu differenzieren.
Kommentar FoKA:
Dissens (Revision 08.01.2013):
Da die Kriterien zur Kodierung einer Nebendiagnose/eines Symptoms nach den DKR erfüllt sind, ist der ICD Kode I47.1 zusätzlich zu verschlüsseln, um die vorliegende normofrequente, tachykarde und/oder bradykarde Phase zusätzlich zu beschreiben
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