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Jede Diagnose ist auch unter Beachtung von Stadien einer Erkrankung so spezifisch wie möglich zu kodieren. Wenn ein Patient sowohl einen Dekubitus 4. Grades als auch eine PAVK (Stadium IV) aufweist, sind beide Erkrankungen mit dem jeweils spezifischen Kode zu verschlüsseln. Es gibt keine Kodierrichtlinie, die fordert, Erkrankungsstadien gegeneinander "aufzurechnen".
  
 
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Durch die Diagnostik ist der Schweregrad der jeweiligen Erkrankung nachzuweisen.
  
 
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Version vom 28. Januar 2013, 16:41 Uhr

1. Anfrage vom: 29.10.2012

Stand:


2. Problembeschreibung:

Beim Patienten wurde wegen einer Arteriosklerose mit offener Ferse zum einen die I70.24 „Artherosklerose der Extremitätenarterien: Becken-Bein-Typ, mit Gangrän“, als auch die L89.37 „Dekubitus 4. Grades: Ferse“ kodiert.


3. Frage:

Handelt es sich hier um eine Doppelkodierung oder ist dies so zulässig ? Der MDK hat die I70.24 in I70.22 geändert und die L89.37 belassen, mit der Begründung: die von uns gewählte Kodierung sei eine nicht zulässige Doppelkodierung.


4. ggf. Lösungsansatz:


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

Jede Diagnose ist auch unter Beachtung von Stadien einer Erkrankung so spezifisch wie möglich zu kodieren. Wenn ein Patient sowohl einen Dekubitus 4. Grades als auch eine PAVK (Stadium IV) aufweist, sind beide Erkrankungen mit dem jeweils spezifischen Kode zu verschlüsseln. Es gibt keine Kodierrichtlinie, die fordert, Erkrankungsstadien gegeneinander "aufzurechnen".

Durch die Diagnostik ist der Schweregrad der jeweiligen Erkrankung nachzuweisen.

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