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Version vom 29. Mai 2013, 13:21 Uhr
Schlagworte: Diarrhoe, Chemotherapie, Karzinom
Stand: 16.04.2013
Aktualisiert:
Inhaltsverzeichnis
Problem/Erläuterung
Die Aufnahme des Patienten erfolgte wegen ausgeprägter akuter Diarrhoe. Beim Aufenthalt zuvor war der letzte Zyklus einer Chemotherapie bei bekanntem Bronchialkarzinom durchgeführt worden. Ursächlich für die akute Diarrhoe wurde die Chemotherapie angesehen, deshalb nur symptomatische Behandlung. Weitere diagnostische und/oder therapeutische Maßnahmen in Bezug auf die Tumorerkrankung erfolgten nicht. Wie sind Haupt- und Nebendiagnosen zu kodieren?
Kodierempfehlung SEG-4:
Die Diarrhoe hat die stationäre Behandlung hauptsächlich veranlasst und ist deshalb Hauptdiagnose. Diese wird nach DKR 1917 mit der Schlüsselnummer K52.1 Toxische Gastroenteritis und Kolitis kodiert. Als Nebendiagnose wird Y57.9! Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen optional ergänzt.
Die Kodierung des Primärtumors ist nicht begründet, da die Vorgaben der Nebendiagnosendefinition nicht erfüllt sind.
Siehe auch Kodierempfehlung KDE-134.
Kommentierung FoKA:
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Rückmeldung SEG-4:
Rückmeldung steht noch aus.
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