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== Problem/Erläuterung: == | == Problem/Erläuterung: == |
Version vom 28. Juni 2013, 14:09 Uhr
Schlagwort: Nierenversagen, akut, Morbus Wegener
Stand: 2009-06-04
Aktualisiert: 2009-06-04
Problem/Erläuterung:
Aufnahme bei akuter Verschlechterung der Nierenfunktion. Aufgrund eines akuten Nierenversagens (Nierenbiopsie RPGN – rapide progressive Glomerulonephritis) Durchführung von Hämodialysen. Als Grunderkrankung wird ein M. Wegener diagnostiziert (Erstdiagnose), eine Plasmapherese und Endoxan®-Stoß-Therapie erfolgen. Die Patientin bleibt dialysepflichtig. Was ist Hauptdiagnose?
Kodierempfehlung:
N17.8 Sonstiges akutes Nierenversagen ist als Hauptdiagnose zuzuweisen, da es den stationären Aufenthalt hauptsächlich veranlasst hat. Der Morbus Wegener war bisher nicht bekannt. Auch wenn im Rahmen des Aufenthaltes die Erstdiagnose gestellt wurde, so er hat dennoch den stationären Aufenthalt nicht hauptsächlich veranlasst. Die Glomerulonephritis ist - zusammen mit dem Befall des oberen und unteren Respirationstraktes - eine Manifestation der granulomatösen Vaskulitis bei Wegener'scher Granulomatose. Die Nierenbeteiligung des M. Wegener (M31.3) ist im Kreuz-Stern-System durch die spezifische Schlüsselnummer [1] Glomeruläre Krankheiten bei Systemerkrankungen des Bindegewebes zu kodieren. Der glomeruläre Befall bei Wegener-Granulomatose ist nicht gleichzusetzen mit einem akuten Nierenversagen. Das akute Nierenversagen stellt medizinisch und nach der Systematik der ICD-10-GM eine eigenständige Diagnose dar, auch wenn ein ursächlicher Zusammenhang mit der Grunderkrankung besteht.
Das beschriebene akute Nierenversagen ist über die Schlüsselnummer N17.8 Sonstiges akutes Nierenversagen spezifisch zu kodieren, da ein histologischer Befund vorliegt.
Siehe auch Kodierempfehlung 268.
Kommentierung FoKA
Dissens:
DKR D002f Zuweisung der zugrunde liegenden Krankheit als Hauptdiagnose: Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und die zugrunde liegende Krankheit zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist und behandelt wird bzw. während des Krankenhausaufenthaltes diagnostiziert wird, so ist die zugrunde liegende Krankheit als Hauptdiagnose zu kodieren.
Dies gilt analog dem Ätiologie- und Manifestationsprinzip auch für Krankheitsbilder, die unmittelbare Folge einer anderen zugrunde liegenden Erkrankung sind. Die Ätiologie- und Manifestationsverschlüsselung ist gemäß DKR nicht nur auf das Kreuz-/Stern-System begrenzt, sondern kann mit allen ICD-10 Kodes benutzt werden.
Daher ist in diesem Fall die Wegener-Granulomatose die Hauptdiagnose und das akute Nierenversagen Nebendiagnose.
Rückmeldung SEG-4:
Rückmeldung steht noch aus.
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