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Bisher wurde bei der Bearbeitung aller Kodierempfehlungen zur Behandlung von Komplikationen nach Tumorbehandlungen durch den FoKA darauf orientiert, das Karzinom als Hauptdiagnose immer dann zuzuweisen, wenn die Komplikation in einem engen Zusammenhang mit dem Tumor oder dessen Behandlung steht.  
 
Bisher wurde bei der Bearbeitung aller Kodierempfehlungen zur Behandlung von Komplikationen nach Tumorbehandlungen durch den FoKA darauf orientiert, das Karzinom als Hauptdiagnose immer dann zuzuweisen, wenn die Komplikation in einem engen Zusammenhang mit dem Tumor oder dessen Behandlung steht.  
  
Demzufolge ist auch im genannten Beispiel das Bronchial-Karzinom (C34.-) als Hauptdiagnose zu wählen.  
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Demzufolge ist auch im genannten Beispiel das Bronchial-Karzinom ([http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2013/block-c30-c39.htm#C34 C34.-]) als Hauptdiagnose zu wählen.  
  
 
Dem FoKA ist bewusst, dass die DKR hier einer Klarstellung bedürfen.
 
Dem FoKA ist bewusst, dass die DKR hier einer Klarstellung bedürfen.

Version vom 22. August 2013, 09:46 Uhr

Schlagworte: Diarrhoe, Chemotherapie, Karzinom

Stand: 2013-04-16

Aktualisiert:

ICD: K52.1 Y57.9!

Problem/Erläuterung

Die Aufnahme des Patienten erfolgte wegen ausgeprägter akuter Diarrhoe. Beim Aufenthalt zuvor war der letzte Zyklus einer Chemotherapie bei bekanntem Bronchialkarzinom durchgeführt worden. Ursächlich für die akute Diarrhoe wurde die Chemotherapie angesehen, deshalb nur symptomatische Behandlung. Weitere diagnostische und/oder therapeutische Maßnahmen in Bezug auf die Tumorerkrankung erfolgten nicht. Wie sind Haupt- und Nebendiagnosen zu kodieren?

Kodierempfehlung SEG-4:

Die Diarrhoe hat die stationäre Behandlung hauptsächlich veranlasst und ist deshalb Hauptdiagnose. Diese wird nach DKR 1917d mit der Schlüsselnummer K52.1 Toxische Gastroenteritis und Kolitis kodiert. Als Nebendiagnose wird Y57.9! Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen optional ergänzt.

Die Kodierung des Primärtumors ist nicht begründet, da die Vorgaben der Nebendiagnosendefinition nicht erfüllt sind.

Siehe auch Kodierempfehlung KDE-134.

Kommentierung FoKA:

Dissens

Jegliche Kodierung dient zunächst der Abbildung des klinischen Behandlungsprozesses und sollte so korrekt und spezifisch wie möglich erfolgen.

Bisher wurde bei der Bearbeitung aller Kodierempfehlungen zur Behandlung von Komplikationen nach Tumorbehandlungen durch den FoKA darauf orientiert, das Karzinom als Hauptdiagnose immer dann zuzuweisen, wenn die Komplikation in einem engen Zusammenhang mit dem Tumor oder dessen Behandlung steht.

Demzufolge ist auch im genannten Beispiel das Bronchial-Karzinom (C34.-) als Hauptdiagnose zu wählen.

Dem FoKA ist bewusst, dass die DKR hier einer Klarstellung bedürfen.

Rückmeldung SEG-4:


Direkt-Link SEG-4

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