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Da der unwillkürlichen Urinverlust im Rahmen der Behandlung des epileptischen Anfalls und für diesen vorübergehenden Zustand als normal anzusehen ist, ist nach [[DKR 1804f]] die Kodierung als Nebendiagnose nicht möglich. | Da der unwillkürlichen Urinverlust im Rahmen der Behandlung des epileptischen Anfalls und für diesen vorübergehenden Zustand als normal anzusehen ist, ist nach [[DKR 1804f]] die Kodierung als Nebendiagnose nicht möglich. | ||
Version vom 30. August 2013, 09:18 Uhr
Schlagwort: Epilepsie, Anfall, Urinverlust
Stand: 2007-12-18
Aktualisiert: 2008-01-08
Problem/Erläuterung
Ein Patient erleidet während eines stationären Aufenthaltes wegen anderer Erkrankung einen Grand mal bei bekannter Epilepsie mit Einnässen. Ist die Nebendiagnose N39.48 Sonstige näher bezeichnete Harninkontinenz oder R32 Nicht näher bezeichnete Harninkontinenz oder F98.0 Nichtorganische Enuresis zutreffend?
Kodierempfehlung
Da der unwillkürlichen Urinverlust im Rahmen der Behandlung des epileptischen Anfalls und für diesen vorübergehenden Zustand als normal anzusehen ist, ist nach DKR 1804f die Kodierung als Nebendiagnose nicht möglich.
Kommentar FoKA
Konsens
Rückmeldung SEG 4
Übereinstimmung
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