KDE-235: Unterschied zwischen den Versionen

Aus DGfM
Wechseln zu: Navigation, Suche
K (Problem/Erläuterung:)
Zeile 11: Zeile 11:
  
 
== Problem/Erläuterung: ==
 
== Problem/Erläuterung: ==
Die stationäre Aufnahme erfolgt mit Krampfanfall. Die Diagnostik ergibt eine bisher unbekannte Hirnmetastase bei bekanntem kleinzelligen Bronchial-Karzinom. Es erfolgt eine Behandlung mit Dexamethason und eine systemische Chemo-Therapie, ambulant erfolgt Bestrahlung. <span style="color:red">'''Aktualisiert: Es erfolgen eine Behandlung mit Dexamethason und eine Bestrahlung der Hirnmetastase.'''</span> Was ist als Hauptdiagnose zu kodieren?
+
Die stationäre Aufnahme erfolgt mit Krampfanfall. Die Diagnostik ergibt eine bisher unbekannte Hirnmetastase bei bekanntem kleinzelligen Bronchial-Karzinom. <up>Es erfolgt eine Behandlung mit Dexamethason und eine systemische Chemo-Therapie, ambulant erfolgt Bestrahlung.</ub> <span style="color:red">'''Es erfolgen eine Behandlung mit Dexamethason und eine Bestrahlung der Hirnmetastase.'''</span> Was ist als Hauptdiagnose zu kodieren?
  
 
== Kodierempfehlung: ==
 
== Kodierempfehlung: ==

Version vom 5. November 2013, 10:53 Uhr

Schlagwort: Krampfanfall, Hirnmetastase, Symptom

Stand: 2008-08-19

Aktualisiert: 2009-01-22

Aktualisiert: 17.10.2013

ICD: C79.3

Problem/Erläuterung:

Die stationäre Aufnahme erfolgt mit Krampfanfall. Die Diagnostik ergibt eine bisher unbekannte Hirnmetastase bei bekanntem kleinzelligen Bronchial-Karzinom. <up>Es erfolgt eine Behandlung mit Dexamethason und eine systemische Chemo-Therapie, ambulant erfolgt Bestrahlung.</ub> Es erfolgen eine Behandlung mit Dexamethason und eine Bestrahlung der Hirnmetastase. Was ist als Hauptdiagnose zu kodieren?

Kodierempfehlung:

Aufnahmeanlass war das Symptom Krampfanfall. Als zugrunde liegende Erkrankung wird die Hirnmetastase diagnostiziert. Somit ist nach DKR D002 C79.3 Sekundäre bösartige Neubildung des Gehirns und der Hirnhäute als Hauptdiagnose zu kodieren. Nebendiagnose ist das Bronchialkarzinom.

Kommentar FoKA

Konsens mit Kommentar (vor der Änderung am 17.10.2013):

Gemäß der DKR 0201f ist ein Malignom-Kode und nicht das beschriebene Symptom Hauptdiagnose. Das vorliegende Beispiel bildet sich jedoch nicht in der speziellen DKR 0201f ab. Daher muß gemäß der konkurrierenden Hauptdiagnosen (DKR D002f) der behandelnde Arzt die Diagnose mit dem höchsten Ressourcenaufwand auswählen, in diesem Fall vermutlich die Behandlung der Hirnmetastase.

Rückmeldung SEG-4

Rückmeldung steht noch aus.


Direkt-Link SEG-4

Zurück zu KDE-234

Weiter zu KDE-237

Zurück zur Übersicht