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Aktuelle Version vom 5. November 2013, 12:07 Uhr

Schlagworte: Tumor, multilokulär, Harnblase, C97!

Stand: 17.10.2013

Aktualisiert:

DRG: C67.3 ; C67.4 ; C67.8 , C97! , C43.5

Problem/Erläuterung

Wie ist ein multilokulärer Tumor in der Harnblase zu kodieren, wenn alle Tumore behandelt bzw. reseziert werden?

Kodierempfehlung SEG-4:

Bei Behandlung/Resektion eines multilokulären Blasentumors, bei dem keine Überlappung der Lokalisationsgrenzen besteht, sind die Tumoren einzeln nach ihrer Lokalisation zu kodieren, also z.B. C67.3 Bösartige Neubildung der Harnblase, Vordere Harnblasenwand und [C67.4 Bösartige Neubildung der Harnblase, Hintere Harnblasenwand. Bei Behandlung/Resektion eines multilokulären Blasentumors, bei dem eine Überlappung der Lokalisationsgrenzen besteht, ist C67.8 Bösartige Neubildung der Harnblase, Harnblase, mehrere Teilbereiche überlappend zu kodieren.

In beiden Fällen ist zusätzlich C97! Bösartige Neubildungen als Primärtumoren an mehreren Lokalisationen zu kodieren (obligater Zusatzkode nach DKR D012).

Siehe auch Hinweis unter C97!: „Die einzelnen Tumoren sind separat zu kodieren. Die Schlüsselnummer C97! kann auch dann verwendet werden, wenn die einzelnen Primärtumoren nur durch eine einzige Schlüsselnummer (z.B. C43.5 Bösartiges Melanom des Rumpfes) kodiert werden.“ Das bedeutet, dass auch histologisch identische Tumore an unterschiedlichen Lokalisationen den Zusatzkode erhalten.

Kommentierung FoKA:

Konsens

(05.11.2013)


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