KDE-503: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Die KDE des MDK steht in einem scheinbaren Widerspruch zu bspw. der Kodierung einer Batterieerschöpfung eines Herzschrittmachers (geplant: Z45.0- oder ungeplant: T82.1 gemäß DKR 0911). Allerdings führt dort der Kode in eine organbezogene MDC. Insofern ist durch die KDE hier sichergestellt, dass ebenfalls die spezifische MDC angesteuert wird | + | Die KDE des MDK steht in einem scheinbaren Widerspruch zu bspw. der Kodierung einer Batterieerschöpfung eines Herzschrittmachers (geplant: Z45.0- oder ungeplant: T82.1 gemäß DKR 0911). Allerdings führt dort der Kode in eine organbezogene MDC. Insofern ist durch die KDE hier sichergestellt, dass durch die Auswahl der Hauptdiagnose ebenfalls die spezifische MDC angesteuert wird. Zudem gibt es keinen gleichermaßen spezifischen Kode für die Batterieerschöpfung bei Medikamentenpumpen. Der FoKA wird die Diskrepanz zwischen Logik des Klassifikationssystems und den Kodierrichtlinien im Vorschlagsverfahren aufgreifen. |
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Version vom 5. November 2013, 12:50 Uhr
Schlagworte: Medikamentenpumpe, Wechsel, Batterieerschöpfung
Stand: 17.10.2013
Aktualisiert:
DRG: M54.5
Problem/Erläuterung
Ein Patient wird zum Wechsel einer Medikamentenpumpe gefüllt mit Morphin bei Batterieerschöpfung aufgenommen. Er leidet an chronischen Kreuzschmerzen. Was ist die Hauptdiagnose?
Kodierempfehlung SEG-4:
Mit der Medikamentenpumpe wird der Kreuzschmerz behandelt. Nach DKR 1806 ist somit M54.5 Rückenschmerzen, Kreuzschmerz die Hauptdiagnose.
Kommentierung FoKA:
Konsens mit Kommentar
Die KDE des MDK steht in einem scheinbaren Widerspruch zu bspw. der Kodierung einer Batterieerschöpfung eines Herzschrittmachers (geplant: Z45.0- oder ungeplant: T82.1 gemäß DKR 0911). Allerdings führt dort der Kode in eine organbezogene MDC. Insofern ist durch die KDE hier sichergestellt, dass durch die Auswahl der Hauptdiagnose ebenfalls die spezifische MDC angesteuert wird. Zudem gibt es keinen gleichermaßen spezifischen Kode für die Batterieerschöpfung bei Medikamentenpumpen. Der FoKA wird die Diskrepanz zwischen Logik des Klassifikationssystems und den Kodierrichtlinien im Vorschlagsverfahren aufgreifen.
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