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− | Ein Patient wird aufgenommen zur Kontrolle bei Z.n. Banding der Ösophagusvarizen vor 6 Wochen bei bekannter äthyltoxischer Leberzirrhose. Gastroskopisch zeigt sich keine Blutung, nur minimale Restvarizen. Es wird keine Indikation mehr gesehen zu einem erneuten Banding. Was ist als HD zu kodieren: Z09.88 ''Nachuntersuchung nach sonstiger Behandlung wegen anderer Krankheitszustände'', I85.9 ''Ösophagusvarizen ohne Blutung'' zusammen mit der Nebendiagnose K70.3 ''Alkoholische Leberzirrhose''? | + | Ein Patient wird aufgenommen zur Kontrolle bei Z.n. Banding der Ösophagusvarizen vor 6 Wochen bei bekannter äthyltoxischer Leberzirrhose. Gastroskopisch zeigt sich keine Blutung, nur minimale Restvarizen. Es wird keine Indikation mehr gesehen zu einem erneuten Banding. <BR/>Was ist als HD zu kodieren: [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2012/block-z00-z13.htm#Z09 Z09.88] ''Nachuntersuchung nach sonstiger Behandlung wegen anderer Krankheitszustände'', [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2012/block-i80-i89.htm#I85 I85.9] ''Ösophagusvarizen ohne Blutung'' zusammen mit der Nebendiagnose [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2012/block-k70-k77.htm#K70 K70.3] ''Alkoholische Leberzirrhose''? |
== Kodierempfehlung: == | == Kodierempfehlung: == | ||
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− | ND: I98.20* ''Ösophagus- und Magenvarizen bei anderenorts klassifizierten Krankheiten, ohne Angabe einer Blutung'' | + | ND: [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2012/block-i95-i99.htm#I98 I98.20*] ''Ösophagus- und Magenvarizen bei anderenorts klassifizierten Krankheiten, ohne Angabe einer Blutung'' |
Die Ösophagusvarizen auf dem Boden der äthyltoxischen Leberzirrhose sind bekannt. Sie haben den stationären Aufenthalt hauptsächlich veranlasst. Sie wurden endoskopisch kontrolliert bei Z.n. vorangegangenem Banding. Aufgrund des Befundes wurde von weiteren Maßnahmen abgesehen. Die Ösophagusvarizen sind spezifisch über das Kreuz-Stern-System abbildbar. | Die Ösophagusvarizen auf dem Boden der äthyltoxischen Leberzirrhose sind bekannt. Sie haben den stationären Aufenthalt hauptsächlich veranlasst. Sie wurden endoskopisch kontrolliert bei Z.n. vorangegangenem Banding. Aufgrund des Befundes wurde von weiteren Maßnahmen abgesehen. Die Ösophagusvarizen sind spezifisch über das Kreuz-Stern-System abbildbar. | ||
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− | Der FoKA schließt sich der Empfehlung der SEG 4 an. | + | Konsens: Der FoKA schließt sich der Empfehlung der SEG 4 an. |
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Aktuelle Version vom 20. März 2014, 13:53 Uhr
Schlagwort: Kontrolluntersuchung, Ösophagusvarizen, Leberzirrhose
Stand: 2007-01-10
Aktualisiert: 22.01.2009
Problem/Erläuterung:
Ein Patient wird aufgenommen zur Kontrolle bei Z.n. Banding der Ösophagusvarizen vor 6 Wochen bei bekannter äthyltoxischer Leberzirrhose. Gastroskopisch zeigt sich keine Blutung, nur minimale Restvarizen. Es wird keine Indikation mehr gesehen zu einem erneuten Banding.
Was ist als HD zu kodieren: Z09.88 Nachuntersuchung nach sonstiger Behandlung wegen anderer Krankheitszustände, I85.9 Ösophagusvarizen ohne Blutung zusammen mit der Nebendiagnose K70.3 Alkoholische Leberzirrhose?
Kodierempfehlung:
HD: K70.3† Alkoholische Leberzirrhose
ND: I98.20* Ösophagus- und Magenvarizen bei anderenorts klassifizierten Krankheiten, ohne Angabe einer Blutung
Die Ösophagusvarizen auf dem Boden der äthyltoxischen Leberzirrhose sind bekannt. Sie haben den stationären Aufenthalt hauptsächlich veranlasst. Sie wurden endoskopisch kontrolliert bei Z.n. vorangegangenem Banding. Aufgrund des Befundes wurde von weiteren Maßnahmen abgesehen. Die Ösophagusvarizen sind spezifisch über das Kreuz-Stern-System abbildbar.
Siehe auch Kodierempfehlung 99.
Kommentar FoKA
Konsens: Der FoKA schließt sich der Empfehlung der SEG 4 an.
Rückmeldung SEG 4
Übereinstimmung
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