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'''Schlagwort: Metastasen, multiple, Chemotherapie'''
'''Stand:  2007-01-10'''
'''Aktualisiert: 2008-01-08'''
== Problem/Erläuterung ==
Systemische Chemotherapie wegen multipler Metastasen bei metastasiertem TU-Leiden:<BR>
z.B.: Chemotherapie bei Lebermetastasen und Mammacarcinom. Chemotherapie und diagnostischer Aufwand (Verlaufskontrollen) orientieren sich am Verlauf der Leber-, Nieren- und Hautfiliae, die bekannten Knochenfiliae werden ohne speziellen Aufwand durch die Chemotherapie mitbehandelt. Sind alle bekannten Metastasen in diesem Fall als Nebendiagnosen zu kodieren?
== Kodierempfehlung SEG 4 ==
Alle mit der Chemotherapie behandelten Metastasen erfüllen die Nebendiagnosen-Kriterien und dürfen daher kodiert werden. <BR>Ein spezieller Aufwand über die systemische Therapie hinaus [z:B. Diagnostik zur Verlaufskontrolle (Sono, Röntgen, spez. Labor)] ist nicht erforderlich, weil ein nebendiagnosenspezifischer Aufwand durch die Chemotherapie vorliegt:<BR>
Die Knochenmetastasen können daher kodiert werden (vgl. [[DKR D003d]] ''Nebendiagnosen'').
== Kommentar FoKA ==
Konsens: Der FoKA schließt sich der Empfehlung der SEG 4 an.
== Rückmeldung SEG 4 ==
Übereinstimmung
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[[Category:MDK]][[Category:DKR]]

Aktuelle Version vom 20. März 2014, 14:51 Uhr

Schlagwort: Metastasen, multiple, Chemotherapie

Stand: 2007-01-10

Aktualisiert: 2008-01-08

Problem/Erläuterung

Systemische Chemotherapie wegen multipler Metastasen bei metastasiertem TU-Leiden:
z.B.: Chemotherapie bei Lebermetastasen und Mammacarcinom. Chemotherapie und diagnostischer Aufwand (Verlaufskontrollen) orientieren sich am Verlauf der Leber-, Nieren- und Hautfiliae, die bekannten Knochenfiliae werden ohne speziellen Aufwand durch die Chemotherapie mitbehandelt. Sind alle bekannten Metastasen in diesem Fall als Nebendiagnosen zu kodieren?

Kodierempfehlung SEG 4

Alle mit der Chemotherapie behandelten Metastasen erfüllen die Nebendiagnosen-Kriterien und dürfen daher kodiert werden.
Ein spezieller Aufwand über die systemische Therapie hinaus [z:B. Diagnostik zur Verlaufskontrolle (Sono, Röntgen, spez. Labor)] ist nicht erforderlich, weil ein nebendiagnosenspezifischer Aufwand durch die Chemotherapie vorliegt:
Die Knochenmetastasen können daher kodiert werden (vgl. DKR D003d Nebendiagnosen).

Kommentar FoKA

Konsens: Der FoKA schließt sich der Empfehlung der SEG 4 an.

Rückmeldung SEG 4

Übereinstimmung


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