DKR 1401e: Unterschied zwischen den Versionen
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: Als Nebendiagnose ist außerdem die zugrunde liegende Krankheit zu kodieren. | : Als Nebendiagnose ist außerdem die zugrunde liegende Krankheit zu kodieren. | ||
− | b) Bei einem '''mehrtägigen Aufenthalt''' (Entlassung am Tag, der dem Aufnahmetag folgt oder später) ist als Hauptdiagnose die Krankheit zu kodieren, die die Aufnahme ins Krankenhaus erforderte. [http://www.dimdi.de/static/de/ | + | b) Bei einem '''mehrtägigen Aufenthalt''' (Entlassung am Tag, der dem Aufnahmetag folgt oder später) ist als Hauptdiagnose die Krankheit zu kodieren, die die Aufnahme ins Krankenhaus erforderte. [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2015/block-z40-z54.htm#Z49 Z49.1] ''Extrakorporale Dialyse'' und [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2015/block-z80-z99.htm#Z99 Z99.2] ''Langzeitige Abhängigkeit von Dialyse bei Niereninsuffizienz'' sind nicht zuzuweisen. |
=== Prozeduren === | === Prozeduren === | ||
− | Die Kodes für '''kontinuierlich durchgeführte''' Hämofiltrationen (8-853.1, .7, .8), Hämodialysen (8-854.6, .7), Hämodiafiltrationen (8-855.1, .7, .8) und Peritonealdialysen (8-857.1, .2) verschlüsseln an 6. Stelle die Dauer der Maßnahme. | + | Die Kodes für '''kontinuierlich durchgeführte''' Hämofiltrationen ([http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2015/block-8-80...8-85.htm#code8-853 8-853.1, .7, .8]), Hämodialysen ([http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2015/block-8-80...8-85.htm#code8-854 8-854.6, .7]), Hämodiafiltrationen ([http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2015/block-8-80...8-85.htm#code8-855 8-855.1, .7, .8]) und Peritonealdialysen ([http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2015/block-8-80...8-85.htm#code8-857 8-857.1, .2]) verschlüsseln an 6. Stelle die Dauer der Maßnahme. |
Die Dauer ist vom Beginn bis zum Ende einer Behandlung zu ermitteln. Bei mehreren Anwendungen eines kontinuierlichen Verfahrens während eines stationären Aufenthaltes ist jede Anwendung mit einem Kode zu verschlüsseln (keine Addition der Behandlungszeiten). Ein Filterwechsel oder eine vergleichbare technisch bedingte Unterbrechung eines kontinuierlichen Verfahrens begründet jedoch keine erneute Verschlüsselung. | Die Dauer ist vom Beginn bis zum Ende einer Behandlung zu ermitteln. Bei mehreren Anwendungen eines kontinuierlichen Verfahrens während eines stationären Aufenthaltes ist jede Anwendung mit einem Kode zu verschlüsseln (keine Addition der Behandlungszeiten). Ein Filterwechsel oder eine vergleichbare technisch bedingte Unterbrechung eines kontinuierlichen Verfahrens begründet jedoch keine erneute Verschlüsselung. | ||
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Aktuelle Version vom 3. März 2015, 11:37 Uhr
1401e Dialyse
Diagnosen
Die Hauptdiagnose bei Patienten, die speziell zur Dialyse aufgenommen werden, hängt von der Dauer des Krankenhausaufenthaltes ab.
a) Ein Tagesfall (Aufnahme und Entlassung am selben Tag oder nach Nachtdialyse am darauf folgenden Tag) hat die Hauptdiagnose
- Z49.1 Extrakorporale Dialyse.
- Als Nebendiagnose ist außerdem die zugrunde liegende Krankheit zu kodieren.
b) Bei einem mehrtägigen Aufenthalt (Entlassung am Tag, der dem Aufnahmetag folgt oder später) ist als Hauptdiagnose die Krankheit zu kodieren, die die Aufnahme ins Krankenhaus erforderte. Z49.1 Extrakorporale Dialyse und Z99.2 Langzeitige Abhängigkeit von Dialyse bei Niereninsuffizienz sind nicht zuzuweisen.
Prozeduren
Die Kodes für kontinuierlich durchgeführte Hämofiltrationen (8-853.1, .7, .8), Hämodialysen (8-854.6, .7), Hämodiafiltrationen (8-855.1, .7, .8) und Peritonealdialysen (8-857.1, .2) verschlüsseln an 6. Stelle die Dauer der Maßnahme.
Die Dauer ist vom Beginn bis zum Ende einer Behandlung zu ermitteln. Bei mehreren Anwendungen eines kontinuierlichen Verfahrens während eines stationären Aufenthaltes ist jede Anwendung mit einem Kode zu verschlüsseln (keine Addition der Behandlungszeiten). Ein Filterwechsel oder eine vergleichbare technisch bedingte Unterbrechung eines kontinuierlichen Verfahrens begründet jedoch keine erneute Verschlüsselung.
Zur Z-018
Sämtliche Deutschen Kodierrichtlinien (DKRs) unterliegen dem Urheberrecht und Nutzungsbedingungen der InEK GmbH, Link zu den Nutzungsbedingungen des InEKs