KDE-545: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 15. September 2015, 10:35 Uhr
Schlagworte: Aufwandspunkte, Metastasen, OPS 8-980
Erstellt: 24.06.2015
Aktualisiert:
OPS: 8-980
Problem/Erläuterung
Für die Berechnung der Aufwandspunkte im Rahmen der intensivmedizinischen Komplexbehandlung (8-980) werden für die „Neoplasie mit Metastase“ täglich Punkte berücksichtigt. Gilt dies auch, wenn im Einzelfall Metastasen nach den Regelungen der DKR nicht zu kodieren sind?
Kodierempfehlung SEG-4:
Metastasen können für die Berechnung der Aufwandspunkte nach den TISS und SAPS II-Scores nur berücksichtigt werden, wenn sie nach den Regelungen der DKR korrekt kodiert sind. Diese Feststellung ergibt sich aus dem Wortlaut der Fußnote 3 der „Dokumentationsvorgaben zur Erfassung der Intensivmedizinischen Komplexbehandlung“ des DIMDI. [1]. Hiernach "muss ein entsprechender ICD-10-GM Kode als Haupt- oder Nebendiagnose kodiert sein".
Kommentierung FoKA:
Dissens (Stand 15.09.2015): In den Dokumentationshinweisen wird der Begriff der metastasierenden Neoplasie als "selbsterklärend" charakterisiert, der bereits auf Grund seines Vorliegens einen höheren prozeduralen Ressourcenverbrauch bei der intensivmedizinischen Versorgung begründet. Die Fußnote 3 verweist darauf, dass in diesen Fällen sowohl der Primärtumor als auch die Metastasen zu verschlüsseln sind.
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