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Aktuelle Version vom 4. April 2016, 09:13 Uhr
Schlagworte: Drainage, epidural
Erstellt: 24.02.2016
Aktualisiert:
Problem/Erläuterung
Nach kaudal sequestriertem Bandscheibenvorfall LWK 4/5 wurde folgender Eingriff durchgeführt: Teilhemilaminektomie LWK 4/5 links, Entfernung mehrerer Bandscheibensequester, Teilzwischenwirbelausräumung von links sowie Dekompression und Neurolyse der Nervenwurzel L5 links und Einlage einer epiduralen Drainage.
Ist zusätzlich zu den Kodes für den operativen Eingriff die Kodierung des OPS-Kodes 5-033.1 Inzision des Spinalkanals, Drainage sonstiger epiduraler Flüssigkeit zulässig?
Kodierempfehlung SEG-4:
Die zusätzliche Kodierung des OPS-Kodes 5-033.1 Inzision des Spinalkanals, Drainage sonstiger epiduraler Flüssigkeit ist nicht begründet. Nach der Systematik des OPS ist dieser Kode bei einem eigenständig durchgeführten Eingriff zu verwenden, der in Zielrichtung einer Drainierung von epiduraler Flüssigkeit erfolgt. Die Einlage einer Drainage in den Epiduralraum im Rahmen des oben beschriebenen operativen Eingriffes hingegen ist als integraler Bestandteil, d.h. als Prozedurenkomponente zu werten
Kommentierung FoKA:
Konsens (Stand 04.04.2016)
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