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Der OPS-Kode 8-923 dient in seiner ursprünglichen Bedeutung der Abbildung invasiver Verfahren zur fiberoptischen Messung der zerebralvenösen Sauerstoffsättigung im Bulbus jugularis. Durch den medizinisch-technischen Fortschritt wurden Verfahren wie die Nah-Infrarot-Spectroscopy entwickelt, um nichtinvasiv vergleichbare Überwachungsmöglichkeiten zu erhalten. Die anatomischen Strukturen des Gehirns und die Algorithmen der Signalauswertung gestatten dabei Rückschlüsse auf die zerebralvenöse Sauerstoffsättigung.
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Der Kode differenziert nicht zwischen invasiven und nichtinvasiven Verfahren, er kann somit zur Verschlüsselung des Verfahrens verwendet werden.
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Der MDK ist berechtigt, die korrekte Kodierung zu prüfen. Das technische Verfahren wird von ihm zutreffend beschrieben. Abweichende Meinungen zur Kodierbarkeit des Verfahrens sind ggf. sozialgerichtlich zu klären.
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Aktuelle Version vom 4. Juli 2016, 15:44 Uhr

1. Anfrage vom: 04.04.2014

Stand: 17.09.2014


2. Problembeschreibung:

Entsprechend einer auch in anderen Kliniken angewendeten Liste von Kriterien (z.B. Doppelkanülierung, Aortenchirurgie etc.) wird das INVOS-System der Firma Corvidien zur Messung der hirnvenösen Sauerstoffsättigung bei einem ausgewählten Patientenkollektiv angewendet. Eine umfangreiche Dokumentation und Protokollierung auch nach der Operation am Herzen bis zum Ende der Beatmung auf der Intensivstation liegt in jedem Fall vor. Damit ist die laut OPS geforderte Bedingung, der Kode ist nur für intensivmedizinische Patienten anzugeben, erfüllt. Des weiteren liegt uns ein Gutachten vor, aus dem hervor geht, dass tatsächlich die hirnvenöse Sättigung im intrazerebralen Gewebe gemessen wird. Somit sind alle Voraussetzungen für die Anwendung des Kodes 8-923 als nichtinvasives Verfahren gegeben.(invasives neurologisches Monitoring wäre der Kode 8-924).

3. Frage:

Ist der MDK unter den o.g. Bedingungen berechtigt, den Kode 8-923 nicht zu akzeptieren mit dem Hinweis auf das Messverfahren, da es sich nach Meinung des MDK-Gutachters bei dem INVOS-Monitor um eine Nahinfrarot-Spektroskopie handelt, welche lediglich ein Verfahren zur kontinuierlichen nicht-invasiven Messung der regionalen Sauerstoffsättigung im oberflächlichen Hirngewebe sei.


4. ggf. Lösungsansatz:

Ist der MDK eines regionalen Bezirkes berechtigt, bei vorliegendem technischen Gutachten überhaupt diesen Sachverhalt anzuzweifeln. Es sollte doch bei der Prüfung lediglich um medizinische Sachverhalte gehen, die von den Krankenkassen angefragt werden.


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

Das einzige im OPS geforderte Kriterium, der Kode ist nur für intensivmedizinische Patienten anzugeben, ist erfüllt.


Antwort

Der OPS-Kode 8-923 dient in seiner ursprünglichen Bedeutung der Abbildung invasiver Verfahren zur fiberoptischen Messung der zerebralvenösen Sauerstoffsättigung im Bulbus jugularis. Durch den medizinisch-technischen Fortschritt wurden Verfahren wie die Nah-Infrarot-Spectroscopy entwickelt, um nichtinvasiv vergleichbare Überwachungsmöglichkeiten zu erhalten. Die anatomischen Strukturen des Gehirns und die Algorithmen der Signalauswertung gestatten dabei Rückschlüsse auf die zerebralvenöse Sauerstoffsättigung. Der Kode differenziert nicht zwischen invasiven und nichtinvasiven Verfahren, er kann somit zur Verschlüsselung des Verfahrens verwendet werden.

Der MDK ist berechtigt, die korrekte Kodierung zu prüfen. Das technische Verfahren wird von ihm zutreffend beschrieben. Abweichende Meinungen zur Kodierbarkeit des Verfahrens sind ggf. sozialgerichtlich zu klären.


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