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Aktuelle Version vom 4. Juli 2016, 15:46 Uhr
1. Anfrage vom: 14.02.2014
Stand: 28.04.2014
2. Problembeschreibung:
Die Patientin hat ein Non-Hodgkin-Lymphom mit alleinigem ZNS-Befall. Kein Befund in der Beckenkammpunktion und anderen Staginguntersucheungen (CT/MRT Thorax und Becken; Biopsien im Gastrointestinaltrakt). Die Patientin war komatös, wurde intensivmedizinisch behandelt und erhielt eine Bohrlochtrepanantion und ein Ommaya-Reservoir zur Liquordruckregulierung.
3. Frage:
Wie wird ein Lymphom mit der alleinigen Manifestation im ZNS (Hirn) kodiert? Laut Kodierleitfaden Hämatologie/Onkologie 3.3.4. "Ausbreitung Einzige Ausnahme) wird bei alleinigem Befall des ZNS folgendermaßen codiert: C79.3 als Hauptdiagnose und C83.3 als Nebendiagnose. Laut MDK soll hier das Lymphom mit C83.3 als HD kodiert werden und C79.3 als ND.
4. ggf. Lösungsansatz:
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
Kodierleitfaden Hämatologie/Onkologie 3.3.4. "Ausbreitung Einzige Ausnahme
Antwort
Die Kodierung von Lymphomen richtet sich nach der DKR 0215h. Hiernach ist als HD bei Lymphomen, die als „extranodal“ ausgewiesen werden oder die sich in einem anderen Gebiet als den Lymphdrüsen befinden (z.B. das MALT-Lymphom des Magens), der entsprechende Kode aus den Kategorien C81 bis C88 zuzuweisen. Damit wäre C83.3 als HD zu kodieren. Weiter heisst es in der DKR: Soll das Vorliegen eines Befalls der Hirnhäute oder des Gehirns bei Neoplasien des lymphatischen, blutbildenden und verwandten Gewebes angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer C79.3 Sekundäre bösartige Neubildung des Gehirns und der Hirnhäute zu verwenden. C79.3 ist demnach als ND anzugeben.
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