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− | .... | + | Nach der Speziellen Kodierrichtlinie 1911 "Mehfachverletzungen" sind die einzelnen Verletzungen, wann immer möglich, entsprechend ihrer Lokalisation und ihrer Art so genau wie möglich zu kodieren. In diesem Fall sind also die Frakturen des Os pubis, Os sacrum, Os ilium, Os ischii einzeln zu kodieren. |
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Aktuelle Version vom 6. März 2017, 15:26 Uhr
1. Anfrage vom: 13.02.2017
Stand: 16.02.2017
2. Problembeschreibung:
Vordere und hintere Beckenringfraktur mit konservativer Behandlung (Frakturen des Os pubis, Os sacrum, Os ilium, Os ischii)
Kodiert wurde die Hauptdiagnose S32.1 Os sacrum Fraktur und die anderen Frakturen als Nebendiagnosen. Der MDK verlangt den Kode S32.89 Fraktur: sonstige und multiple Teile des Beckens und begründet es als die spezifischere Kodierung.
3. Frage:
Was ist korrekt?
4. ggf. Lösungsansatz:
DKR 1911m Mehrfachverletzung …einzelne Verletzungen werden , wann immer möglich, entsprechend ihrer Lokalisation und ihrer Art so genau wie möglich kodiert. Somit kein multipler Kode
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
Antwort
Nach der Speziellen Kodierrichtlinie 1911 "Mehfachverletzungen" sind die einzelnen Verletzungen, wann immer möglich, entsprechend ihrer Lokalisation und ihrer Art so genau wie möglich zu kodieren. In diesem Fall sind also die Frakturen des Os pubis, Os sacrum, Os ilium, Os ischii einzeln zu kodieren. Für die Auswahl der Os sacrum-Fraktur als Hauptdiagnose spricht der Umstand, dass dieser Knochen noch dem Rumpfskelett, die übrigen Knochen des Beckens den unteren Extremitäten zugeordnet werden.
(Stand: 16.02.2017)
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