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Version vom 15. September 2017, 09:33 Uhr

Schlagworte: Stuhlinkontinenz, Stoma

Erstellt: 27.06.2017

Stand: 15.09.2017

Aktualisiert:

Problem/Erläuterung

Darf bei Trägern eines Ileo- oder Kolostomas die Schlüsselnummer R15 Stuhlinkontinenz in Verbindung mit einem Kode aus Z43.- für die Versorgung mit einem Stoma kodiert werden? Es wird gelegentlich argumentiert mit der Definition „Inkontinenz nennt man die fehlende oder mangelnde Fähigkeit des Körpers, den Blasen- und/oder Darminhalt sicher zu speichern und selbst zu bestimmen, wann und wo er entleert werden soll. Unwillkürlicher Urinverlust oder Stuhlabgang sind die Folgen.“ Ist diese Sichtweise gemäß DKR korrekt?

Kodierempfehlung SEG-4:

Gemäß DKR 1804 ist ein Kode für die Inkontinenz nur anzugeben, wenn die Inkontinenz ein Grund für eine stationäre Behandlung darstellt oder eine klinische Bedeutung hat. Da bei Stoma-Trägern die Inkontinenz in Folge der Behandlung als „normal“ anzusehen ist, ist R15 Stuhlinkontinenz nicht anzugeben.

Kommentierung FoKA:

Konsens mit Kommentar (15.09.2017):

Der Kode R15 ist nicht für die Versorgung des Stomas selbst vorgesehen. In Fällen mit einem doppelläufigen Stoma, bei denen zusätzlich eine anale Inkontinenz besteht, ist diese über den Kode R15 abzubilden.


Direkt-Link SEG-4

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