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Aktuelle Version vom 16. August 2018, 14:34 Uhr
Schlagwort: Port-Katheter, Thrombose, Tumor
Stand: 03.04.2017
Aktualisiert SEG 4: 01.01.2018
Aktualisiert FoKA: 30.07.2018
Problem/Erläuterung:
Die stationäre Aufnahme erfolgt zur Korrektur des Port-Katheters bei Thrombose. Bekannt ist ein metastasierendes Rektum-Karzinom. Was ist Hauptdiagnose? Ist der Tumor als Nebendiagnose zu kodieren?
Kodierempfehlung SEG-4:
Handelt es sich um eine Thrombose des Katheters, ist T82.8 Sonstige Komplikationen durch Prothesen, Implantate oder Transplantate im Herzen und in den Gefäßen Hauptdiagnose. Handelt es sich um eine Thrombose der Vene, ist ein Kode aus I80.- Thrombose, Phlebitis und Thrombophlebitis oder aus I82.- Sonstige venöse Embolie und Thrombose Hauptdiagnose. Der Tumor kann als Nebendiagnose kodiert werden, wenn die Nebendiagnosendefinition erfüllt ist.
Für Fälle nach dem Beschluss des Schlichtungsausschuss Bund vom 04.07.2016 (veröffentlicht am 27.07.2016) gilt:
Wenn - wie im beschriebenen Fall - ausschließlich die einzelne Erkrankung oder Komplikation als Folge einer Tumortherapie behandelt wird (hier: Thrombose des Port-Katheters), wird diese als Hauptdiagnose angegeben (wie oben beschrieben T82.8 bzw. ein Kode aus I80.-). Der Tumor wird in diesem Fall als Nebendiagnose angegeben. Werden dagegen weitere diagnostische oder therapeutische Maßnahmen in direktem Zusammenhang mit der Tumorerkrankung durchgeführt, wird die Tumorerkrankung Hauptdiagnose.
Kommentar FoKA
Konsens
(Stand 30.07.2018)
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