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'''ICD: [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2012/block-k20-k31.htm#K22 K22.2] [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2012/block-c15-c26.htm#C16 C16.0] [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2012/block-z80-z99.htm#Z85 Z85.0]'''  
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== Problem/Erläuterung ==
 
== Problem/Erläuterung ==
 
Aufnahme ca. vier Monate nach Operation eines Kardiakarzinoms wegen Anastomosenstenose des Ösophagus zur Bougierung. Eine Nachbehandlung des Karzinoms war nicht vorgesehen. Ein Rezidiv lag nicht vor (CT, Endosono), es erfolgte lediglich die Bougierung. Was ist Haupt- und Nebendiagnose?
 
Aufnahme ca. vier Monate nach Operation eines Kardiakarzinoms wegen Anastomosenstenose des Ösophagus zur Bougierung. Eine Nachbehandlung des Karzinoms war nicht vorgesehen. Ein Rezidiv lag nicht vor (CT, Endosono), es erfolgte lediglich die Bougierung. Was ist Haupt- und Nebendiagnose?
  
*[http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2012/block-k20-k31.htm#K22 K22.2] ''Ösophagusverschluss''
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*[https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2018/block-k20-k31.htm#K22 K22.2] ''Ösophagusverschluss''
*[http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2012/block-c15-c26.htm#C16 C16.0] ''Bösartige Neubildung des Magens, Kardia''
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*[https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2018/block-c15-c26.htm#C16 C16.0] ''Bösartige Neubildung des Magens, Kardia''
*[http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2012/block-z80-z99.htm#Z85 Z85.0] ''Bösartige Neubildung der Verdauungsorgane in der Eigenanamnese''
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*[https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2018/block-z80-z99.htm#Z85 Z85.0] ''Bösartige Neubildung der Verdauungsorgane in der Eigenanamnese''
  
 
== Kodierempfehlung ==
 
== Kodierempfehlung ==
Hauptdiagnose ist die Ösophagusstenose, die mit [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2012/block-k20-k31.htm#K22 K22.2] ''Ösophagusverschluss'' kodiert wird. Auch wenn die Zeit seit der Operation recht kurz ist, lag kein Rezidiv vor und die Behandlung stellt nicht eine Weiterbehandlung des Malignoms dar, sondern die Behandlung einer Folge des Eingriffs. Der Aufnahmegrund war weder die maligne Erkrankung noch die Chemo-/Strahlentherapie. Da die Behandlung des Malignoms endgültig abgeschlossen ist, aber der Behandlungsaufwand beim aktuellen Aufenthalt erhöht ist (CT, Endosono), wird nach [[DKR 0209d]] als Nebendiagnose [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2012/block-z80-z99.htm#Z85 Z85.0] Bösartige Neubildung der Verdauungsorgane in der Eigenanamnese kodiert.
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Hauptdiagnose ist die Ösophagusstenose, die mit [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2018/block-k20-k31.htm#K22 K22.2] ''Ösophagusverschluss'' kodiert wird. Auch wenn die Zeit seit der Operation recht kurz ist, lag kein Rezidiv vor und die Behandlung stellt nicht eine Weiterbehandlung des Malignoms dar, sondern die Behandlung einer Folge des Eingriffs. Der Aufnahmegrund war weder die maligne Erkrankung noch die Chemo-/Strahlentherapie. Da die Behandlung des Malignoms endgültig abgeschlossen ist, aber der Behandlungsaufwand beim aktuellen Aufenthalt erhöht ist (CT, Endosono), wird nach [[DKR 0209d]] als Nebendiagnose [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2018/block-z80-z99.htm#Z85 Z85.0] Bösartige Neubildung der Verdauungsorgane in der Eigenanamnese kodiert.
  
 
== Kommentar FoKA ==
 
== Kommentar FoKA ==
Konsens mit Kommentar:
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Konsens
  
In diesem Beispiel ist die Kodierung der [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2012/block-k20-k31.htm#K22 K22] als Hautpdiagnose und [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2012/block-z80-z99.htm#Z85 Z85.0] als Nebendiagnose korrekt, da keine Tumorbehandlung mehr stattfindet (die Behandlung ist endgültig abgeschlossen und kein Rezidiv gefunden).
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(Stand 01.02.2019)
 
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Jedoch ist 4 Monaten nach einer Operation eines Kardiacarcinoms mit Sicherheit die Behandlung noch nicht abgeschlossen (Nachsorge, Re-Staging, ...). Daher erscheint dieses Beispiel sehr konstruiert und praxisfern. Im Regelfall ist das Magencarcinom die Hauptdiagnose, da die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist.
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== Hinweis ==
 
== Hinweis ==
Siehe auch die [http://www.krebshilfe.de/fileadmin/Inhalte/Downloads/PDFs/Blaue_Ratgeber/013_0104.pdf Empfehlungen zur standardisierten Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Ösophaguskarzinoms]
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Siehe auch die [https://www.physio-deutschland.de/fileadmin/data/bund/Dateien_oeffentlich/Beruf_und_Bildung/Leitlinien/LL_Oesophagus_Langversion_1.0.pdf Empfehlungen zur standardisierten Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Ösophaguskarzinoms]
  
 
== Rückmeldung SEG 4 ==
 
== Rückmeldung SEG 4 ==

Aktuelle Version vom 1. Februar 2019, 10:47 Uhr

Schlagwort: Magenkarzinom, Anastomosenstenose, Behandlung, abgeschlossen

Stand: 2008-04-24

Aktualisiert: 15.01.2015

ICD: K22.2 C16.0 Z85.0

Problem/Erläuterung

Aufnahme ca. vier Monate nach Operation eines Kardiakarzinoms wegen Anastomosenstenose des Ösophagus zur Bougierung. Eine Nachbehandlung des Karzinoms war nicht vorgesehen. Ein Rezidiv lag nicht vor (CT, Endosono), es erfolgte lediglich die Bougierung. Was ist Haupt- und Nebendiagnose?

  • K22.2 Ösophagusverschluss
  • C16.0 Bösartige Neubildung des Magens, Kardia
  • Z85.0 Bösartige Neubildung der Verdauungsorgane in der Eigenanamnese

Kodierempfehlung

Hauptdiagnose ist die Ösophagusstenose, die mit K22.2 Ösophagusverschluss kodiert wird. Auch wenn die Zeit seit der Operation recht kurz ist, lag kein Rezidiv vor und die Behandlung stellt nicht eine Weiterbehandlung des Malignoms dar, sondern die Behandlung einer Folge des Eingriffs. Der Aufnahmegrund war weder die maligne Erkrankung noch die Chemo-/Strahlentherapie. Da die Behandlung des Malignoms endgültig abgeschlossen ist, aber der Behandlungsaufwand beim aktuellen Aufenthalt erhöht ist (CT, Endosono), wird nach DKR 0209d als Nebendiagnose Z85.0 Bösartige Neubildung der Verdauungsorgane in der Eigenanamnese kodiert.

Kommentar FoKA

Konsens

(Stand 01.02.2019)

Hinweis

Siehe auch die Empfehlungen zur standardisierten Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Ösophaguskarzinoms

Rückmeldung SEG 4

Unserer Kodierempfehlung liegt die beschriebene, konkrete Fallkonstellation zugrunde.


Direkt-Link SEG-4

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