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'''Schlagwort:  Tachyarrhythmie, Hyperthyreose'''  
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'''Schlagwort:  Tachyarrhythmie, Hyperthyreose, Vorhofflimmern'''  
  
 
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== Problem/Erläuterung ==
 
== Problem/Erläuterung ==
Ein Patient wird vom Notarzt wegen Tachyarrhythmie eingewiesen. Im Routinelabor wird am Aufnahmetag eine Hyperthyreose festgestellt und die Behandlung begonnen. Was ist Hauptdiagnose bzw. Nebendiagnose und warum?
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Ein Patient wird vom Notarzt wegen Tachyarrhythmia absoluta bei neu aufgetretenem Vorhofflimmern eingewiesen. Unter Monitorkontrolle wird diese medikamentös behandelt und eine kardiologische Diagnostik durchgeführt. Im Routinelabor wird am Aufnahmetag eine Hyperthyreose festgestellt und die Behandlung mit Thyreostatika begonnen. Was ist Hauptdiagnose bzw. Nebendiagnose und warum?
  
 
== Kodierempfehlung SEG 4 ==
 
== Kodierempfehlung SEG 4 ==
Die Tachyarrhythmie als Krankheit ist als Hauptdiagnose zu verschlüsseln, wenn sie Anlass für die Aufnahme ins Krankenhaus war. Die Ursachen für die Tachyarrhythmie kommen als Nebendiagnose in Frage.
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Das Vorhofflimmern ist als Hauptdiagnose zu verschlüsseln, da dies Anlass für die Aufnahme ins Krankenhaus war. Die Hyperthyreose ist als Nebendiagnose zu verschlüsseln.
  
 
== Kommentar FoKA ==
 
== Kommentar FoKA ==
 
Dissens:  
 
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Die Tachyarrhythmie ist in diesem Fall das Symptom der Diagnose Hyperthyreose. Da die Hyperthyreose behandelt wurde, muss als Hauptdiagnose die Hyperthyreose kodiert werden. Die DKR legt eindeutig fest: "''Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und die zugrunde liegende Krankheit zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist und behandelt wird bzw. während des Krankenhausaufenthaltes diagnostiziert wird, so ist die zugrunde liegende Krankheit als Hauptdiagnose zu kodieren''" ([[DKR D002f|D002f]])
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Die Tachyarrhythmie bei Vorhofflimmern ist einerseits ein eigenständiges Krankheitsbild und anderseits in diesem Fall das Symptom der Diagnose Hyperthyreose. Beide Erkrankungen lagen zum Zeitpunkt der stationären Aufnahme vor, wurden diagnostiziert und Therapiert. Somit ist es unter Beachtung der DKR bei konkurrierenden Diagnosen möglich, in Abhängigkeit vom Behandlungsaufwand sowohl das Vorhofflimmern als auch die Hyperthyreose als Hauptdiagnose auszuwählen. Für die Festlegung der Hyperthyreose als Hauptdiagnose spricht auch die Regelung: "''Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und die zugrunde liegende Krankheit zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist und behandelt wird bzw. während des Krankenhausaufenthaltes diagnostiziert wird, so ist die zugrunde liegende Krankheit als Hauptdiagnose zu kodieren''" ([[DKR D002f|D002f]])
  
 
== Rückmeldung SEG 4 ==
 
== Rückmeldung SEG 4 ==

Version vom 31. Dezember 2019, 16:30 Uhr

Schlagwort: Tachyarrhythmie, Hyperthyreose, Vorhofflimmern

Erstellt: 28.02.2006

Aktualisiert: 30.12.2019

Problem/Erläuterung

Ein Patient wird vom Notarzt wegen Tachyarrhythmia absoluta bei neu aufgetretenem Vorhofflimmern eingewiesen. Unter Monitorkontrolle wird diese medikamentös behandelt und eine kardiologische Diagnostik durchgeführt. Im Routinelabor wird am Aufnahmetag eine Hyperthyreose festgestellt und die Behandlung mit Thyreostatika begonnen. Was ist Hauptdiagnose bzw. Nebendiagnose und warum?

Kodierempfehlung SEG 4

Das Vorhofflimmern ist als Hauptdiagnose zu verschlüsseln, da dies Anlass für die Aufnahme ins Krankenhaus war. Die Hyperthyreose ist als Nebendiagnose zu verschlüsseln.

Kommentar FoKA

Dissens:

Die Tachyarrhythmie bei Vorhofflimmern ist einerseits ein eigenständiges Krankheitsbild und anderseits in diesem Fall das Symptom der Diagnose Hyperthyreose. Beide Erkrankungen lagen zum Zeitpunkt der stationären Aufnahme vor, wurden diagnostiziert und Therapiert. Somit ist es unter Beachtung der DKR bei konkurrierenden Diagnosen möglich, in Abhängigkeit vom Behandlungsaufwand sowohl das Vorhofflimmern als auch die Hyperthyreose als Hauptdiagnose auszuwählen. Für die Festlegung der Hyperthyreose als Hauptdiagnose spricht auch die Regelung: "Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und die zugrunde liegende Krankheit zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist und behandelt wird bzw. während des Krankenhausaufenthaltes diagnostiziert wird, so ist die zugrunde liegende Krankheit als Hauptdiagnose zu kodieren" (D002f)

Rückmeldung SEG 4

Kein Anpassungsbedarf


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