KDE-2: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | == Problem/Erläuterung == | ||
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+ | Ambulantes Operieren nach §115b SGB V / Aufnahme am selben Tag | ||
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+ | Eine ambulante Operation nach §115b SGB V wird im Krankenhaus durchgeführt. Wegen einer Komplikation im Rahmen des Eingriffs erfolgt die stationäre Aufnahme am selben Tag. Was ist Hauptdiagnose, ist der Eingriff zu kodieren? | ||
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+ | == Kodierempfehlung SEG 4== | ||
+ | In §7 Abs. 3 des Vertrags nach §115b SGB V vom 18.03.2005 ist geregelt: "Wird ein Patient am selben Tag in unmittelbarem Zeusammenhang mit dem ambulanten Eingriff eines Krankenhauses stationär aufgenommen, erfolgt die Vergütung nach Maßgabe der BPflV bzw. des Krankenhausentgeltgesetzes." | ||
+ | Entsprechend ist die Hauptdiagnose diejenige, die den Eingriff veranlasst hat und der Eingriffskode ist zu kodieren. Soweit das Patientenmanagement durch die Komplikation beeinflusst wurde, wird die Komplikation Nebendiagnose. | ||
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+ | == Kommentar FoKA == | ||
+ | Der FoKA weißt nochmals ausdrücklich daraufhin, dass es sich hierbei nur um ambulante Operationen nach §115b SGB V handelt. | ||
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+ | == Rückmeldung SEG 4 == | ||
+ | Steht noch aus | ||
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