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Version vom 29. September 2020, 13:56 Uhr
Schlagwort: Anämie, Folsäuremangel – durch Schlichtungsausschuss entschieden
Erstelt: 08.08.2005
Aktualisiert: 31.08.2020
Entscheidung des Schlichtungsausschusses veröffentlicht am: 19.08.2020
Problem/Erläuterung
Wie wird eine Anämie infolge Folsäuremangel verschlüsselt?
Darf zusätzlich zur Anämie E53.8 Mangel an sonstigen näher bezeichneten Vitaminen des Vitamin B-Komplexes kodiert werden?
Kodierempfehlung SEG-4
D52.- Folsäure-Mangelanämie ist die spezifische Kodierung.
Siehe auch Exklusivum unter E50 bis E64. Die zusätzliche Verschlüsselung mit E53.8 ist somit nicht möglich.
Kommentar FoKA
Dissens:
Falls der Folsäuremangel und die Anämie behandelt wird (Folsäuresubstitution und Bluttransfusion) kann die E53.8 neben der D52.- verschlüsselt werden, selbst wenn E53.8 als Exkl. aufgeführt ist, denn zur Bedeutung und Anwendung der Exklusiva schreibt das DIMDI: "Dürfen Kodes, die im "Exkl." eines Kodes genannt werden, gleichzeitig mit diesem verschlüsselt werden? Das "Exkl." eines Kodes besagt, dass mit dem im Exklusivum genannten Kode eine Erkrankung anderer Genese abgegrenzt (klassifiziert) wird. Folglich können besagte Kodes nebeneinander verwendet werden, wenn die Erkrankung "sowohl als auch" beim Patienten vorkommen können und diagnostisch voneinander abgrenzbar sind."
Rückmeldung SEG-4
Kein Anpassungsbedarf
Entscheidung Schlichtungsausschuss (19.08.2020)
Eine Anämie infolge eines Folsäuremangels ist nur mit dem Kode D52.-Folsäure-Mangelanämie spezifisch zu kodieren. Der Kode E53.8 ist für die Abbildung der Folsäuremangelanämie nicht zusätzlich zu kodieren.
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