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Für Fälle bis einschließlich 2011 gilt:<br>
 
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Gemäß DKR D014 ist für die Kodierung stets das Systematische Verzeichnis maßgeblich. Soweit das Alphabetische Verzeichnis zu einem unspezifischen Kode führt, ist deshalb im systematischen Verzeichnis zu prüfen, ob eine spezifischere Kodierung möglich ist.
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Gemäß [https://foka.medizincontroller.de/index.php/DKR_D014d DKR D014] ist für die Kodierung stets das Systematische Verzeichnis maßgeblich. Soweit das Alphabetische Verzeichnis zu einem unspezifischen Kode führt, ist deshalb im systematischen Verzeichnis zu prüfen, ob eine spezifischere Kodierung möglich ist.
  
Gemäß DKR 1917 werden unerwünschte Nebenwirkungen indikationsgerechter Arzneimittel bei Einnahme gemäß Verordnung wie folgt kodiert: Ein oder mehrere Kodes für den krankhaften Zustand in dem sich die Nebenwirkungen manifestieren.
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Gemäß [https://foka.medizincontroller.de/index.php/DKR_1917d DKR 1917] werden unerwünschte Nebenwirkungen indikationsgerechter Arzneimittel bei Einnahme gemäß Verordnung wie folgt kodiert: Ein oder mehrere Kodes für den krankhaften Zustand in dem sich die Nebenwirkungen manifestieren.
  
Somit ist die zur Aufnahme führende Blutung, hier das Hämatom, mit R58 Blutung, anderenorts nicht klassifiziert, als Hauptdiagnose zu kodieren. D68.33 Sonstige Koagulopathien, Hämorrhagische Diathese durch
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Somit ist die zur Aufnahme führende Blutung, hier das Hämatom, mit [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2011/block-r50-r69.htm#R58 R58] ''Blutung, anderenorts nicht klassifiziert'', als Hauptdiagnose zu kodieren. [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2011/block-d65-d69.htm#D68 D68.33] ''Sonstige Koagulopathien, Hämorrhagische Diathese durch Antikoagulanzien und Antikörper, Hämorrhagische Diathese durch Cumarine (Vitamin-K-Antagonisten'') ist als Nebendiagnose zu kodieren, sofern die Nebendiagnosendefinition erfüllt ist. Optional kann als Nebendiagnose [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2011/block-y40-y84.htm#Y57 Y57.9!] ''Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen'' verschlüsselt werden.
Antikoagulanzien und Antikörper, Hämorrhagische Diathese durch Cumarine (Vitamin-K-Antagonisten) ist als Nebendiagnose zu kodieren, sofern die Nebendiagnosendefinition erfüllt ist. Optional kann als Nebendiagnose
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D68.33 (ab 2015, bis einschließlich 2014 D68.30) Sonstige Koagulopathien, Hämorrhagische Diathese durch Antikoagulanzien und Antikörper, Hämorrhagische Diathese durch Cumarine (Vitamin-K-Antagonisten) ist
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[https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2015/block-d65-d69.htm#D68 D68.33] (ab 2015, bis einschließlich 2014 [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2015/block-d65-d69.htm#D68 D68.30]) Sonstige Koagulopathien, Hämorrhagische Diathese durch Antikoagulanzien und Antikörper, Hämorrhagische Diathese durch Cumarine (Vitamin-K-Antagonisten) ist
gemäß DKR 1917 als Nebendiagnose zu kodieren, sofern die Nebendiagnosendefinition erfüllt ist. Optional kann als sekundäre Schlüsselnummer Y57.9! Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen angegeben werden.
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gemäß [https://foka.medizincontroller.de/index.php/DKR_1917d DKR 1917] als Nebendiagnose zu kodieren, sofern die Nebendiagnosendefinition erfüllt ist. Optional kann als sekundäre Schlüsselnummer Y57.9! Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen angegeben werden.
  
Siehe auch Kodierempfehlungen 73 und 316.
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Siehe auch Kodierempfehlungen [https://foka.medizincontroller.de/index.php/KDE-73 73] und [https://foka.medizincontroller.de/index.php/KDE-316 316].
  
 
== Kommentar FoKA ==
 
== Kommentar FoKA ==

Aktuelle Version vom 30. September 2020, 10:26 Uhr

Schlagworte: Rektusscheidenhämatom, Antikoagulanzien, Hämorrhagische Diathese – durch Schlichtungsausschuss entschieden

Erstellt: 20.04.2010

Aktualisiert: 31.08.2020

Entscheidung des Schlichtungsschusschusses veröffentlicht am: 21.07.2020

Problem/Erläuterung

Ein Patient wird wegen eines nichttraumatischen Rektusscheidenhämatoms unter Marcumar®-Einnahme (INR im therapeutischen Bereich) aufgenommen.
Was ist die Hauptdiagnose?

Kodierempfehlung SEG-4

Für Fälle bis einschließlich 2011 gilt:
Gemäß DKR D014 ist für die Kodierung stets das Systematische Verzeichnis maßgeblich. Soweit das Alphabetische Verzeichnis zu einem unspezifischen Kode führt, ist deshalb im systematischen Verzeichnis zu prüfen, ob eine spezifischere Kodierung möglich ist.

Gemäß DKR 1917 werden unerwünschte Nebenwirkungen indikationsgerechter Arzneimittel bei Einnahme gemäß Verordnung wie folgt kodiert: Ein oder mehrere Kodes für den krankhaften Zustand in dem sich die Nebenwirkungen manifestieren.

Somit ist die zur Aufnahme führende Blutung, hier das Hämatom, mit R58 Blutung, anderenorts nicht klassifiziert, als Hauptdiagnose zu kodieren. D68.33 Sonstige Koagulopathien, Hämorrhagische Diathese durch Antikoagulanzien und Antikörper, Hämorrhagische Diathese durch Cumarine (Vitamin-K-Antagonisten) ist als Nebendiagnose zu kodieren, sofern die Nebendiagnosendefinition erfüllt ist. Optional kann als Nebendiagnose Y57.9! Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen verschlüsselt werden.

Für Fälle ab 2012 gilt:
Die Änderungen in der ICD-10-GM sind zu berücksichtigen. Ab 2012 ist das nicht traumatische Rektusscheidenhämatom mit M62.88 Sonstige Muskelkrankheiten, Sonstige näher bezeichnete Muskelkrankheiten, Sonstige zu kodieren.

D68.33 (ab 2015, bis einschließlich 2014 D68.30) Sonstige Koagulopathien, Hämorrhagische Diathese durch Antikoagulanzien und Antikörper, Hämorrhagische Diathese durch Cumarine (Vitamin-K-Antagonisten) ist gemäß DKR 1917 als Nebendiagnose zu kodieren, sofern die Nebendiagnosendefinition erfüllt ist. Optional kann als sekundäre Schlüsselnummer Y57.9! Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen angegeben werden.

Siehe auch Kodierempfehlungen 73 und 316.

Kommentar FoKA

Dissens (Stand 27.04.2015):

Im alphabetischen ICD Verzeichnis wird der Eintrag Rektusscheidenhämatom bei Marcumartherapie spezifisch unter D68.33 abgebildet.

Rückmeldung SEG-4:

Rückmeldung steht noch aus.

Entscheidung Schlichtungsausschuss (21.07.2020)

Wird ein Patient wegen eines nichttraumatischen Rektusscheidenhämatoms unter Marcumartherapie® (INR im therapeutischen Bereich, Einnahme gemäß Verordnung) stationär behandelt, ist der Kode M62.88 Sonstige näher bezeich-nete Muskelkrankheiten, sonstige Lokalisation (u.a. Rumpf) als Hauptdiagnose und der Kode D68.33 Hämorrhagische Diathese durch Cumarine (Vitamin-K-Antagonisten) als Nebendiagnose, optional ergänzt um den Kode Y57.9! Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen zu kodieren.


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