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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
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bei der COPD handelt es sich um eine chronische Erkrankung, die im allgemeinen auch chronisch fortschreitend verläuft. Es kommt also im Verlauf nicht zu einer "Heilung" (siehe auch https://www.lungeninformationsdienst.de/krankheiten/copd/therapien/index.html).
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Es ergibt daher keinen Sinn, für die Bestätigung eines Schweregrades der COPD im  aktuellen Aufenthalt eine Lungenfunktionsprüfung zu fordern. Bei einer chronisch fortschreitenden Erkrankung ist der Nachweis einer bereits durchgeführten Schweregradermittlung mittels Lungenfunktionsprüfung z.B. aus einem Voraufenthalt oder aus den Angaben des behandelnden niedergelassenen Lungenfacharztes oder betreuenden Hausarztes ausreichend. Es ist dann lediglich noch der Nachweis des Ressourcenverbrauches (therapeutisch, diagnostisch, pflegerisch) erforderlich.
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Der Vorschlag ohne Lungenfunktionsprüfung im aktuellen Aufenthalt nur den unspezifischen ICD J44.89 Sonstige näher bezeichnete chronische obstruktive Lungenkrankheit, FEV1 nicht näher bezeichnet zu verwenden, suggeriert, dass der Grad der COPD bei dem Patienten nicht bekannt ist, was unsinnig ist.
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Ich möchte dringend empfehlen, diese Kodierfrage von einer Facharztkollegin/~kollegen der Pneumologie begutachten zu lassen, bevor daraus eine offiziell konsentierte Kodierempfehlung wird.
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Vielen Dank und herzliche Grüße aus Stolberg
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Jörg Frings
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Facharzt für Anästhesie / Medizinische Informatik
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Bethlehem Gesundheitszentrum Stolberg gGmbH
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Steinfeldstr. 5, 52222 Stolberg
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E-Mail: frings@bethlehem.de

Aktuelle Version vom 6. Oktober 2020, 13:33 Uhr

Regionalausschuss Mitteldeutschland

Regionalausschuss Westdeutschland

Regionalausschuss Rhein-Neckar

Sonstige DGfM-Mitglieder

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

bei der COPD handelt es sich um eine chronische Erkrankung, die im allgemeinen auch chronisch fortschreitend verläuft. Es kommt also im Verlauf nicht zu einer "Heilung" (siehe auch https://www.lungeninformationsdienst.de/krankheiten/copd/therapien/index.html). Es ergibt daher keinen Sinn, für die Bestätigung eines Schweregrades der COPD im aktuellen Aufenthalt eine Lungenfunktionsprüfung zu fordern. Bei einer chronisch fortschreitenden Erkrankung ist der Nachweis einer bereits durchgeführten Schweregradermittlung mittels Lungenfunktionsprüfung z.B. aus einem Voraufenthalt oder aus den Angaben des behandelnden niedergelassenen Lungenfacharztes oder betreuenden Hausarztes ausreichend. Es ist dann lediglich noch der Nachweis des Ressourcenverbrauches (therapeutisch, diagnostisch, pflegerisch) erforderlich. Der Vorschlag ohne Lungenfunktionsprüfung im aktuellen Aufenthalt nur den unspezifischen ICD J44.89 Sonstige näher bezeichnete chronische obstruktive Lungenkrankheit, FEV1 nicht näher bezeichnet zu verwenden, suggeriert, dass der Grad der COPD bei dem Patienten nicht bekannt ist, was unsinnig ist. Ich möchte dringend empfehlen, diese Kodierfrage von einer Facharztkollegin/~kollegen der Pneumologie begutachten zu lassen, bevor daraus eine offiziell konsentierte Kodierempfehlung wird.

Vielen Dank und herzliche Grüße aus Stolberg

Jörg Frings Facharzt für Anästhesie / Medizinische Informatik Bethlehem Gesundheitszentrum Stolberg gGmbH Steinfeldstr. 5, 52222 Stolberg Telefon: 02402/107-4286 Telefax: 02402/107-4654 E-Mail: frings@bethlehem.de