KDE-357: Unterschied zwischen den Versionen
(→Rückmeldung SEG-4:) |
(→Entscheidung Schlichtungsausschuss (15.10.2020)) |
||
(10 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | Schlagworte: Lungenmetastase, Metastasen, Tumorkonferenz | + | __NOTOC__ |
+ | '''Schlagworte: Lungenmetastase, Metastasen, Tumorkonferenz <span style="color:blue">''– durch Schlichtungsausschuss entschieden''</span>''''' | ||
− | Stand: 17.08.2010 | + | '''Stand: 17.08.2010''' |
− | + | '''Aktualisiert: 01.01.2016''' | |
+ | |||
+ | '''Entscheidung des Schlichtungsausschusses veröffentlicht am: 15.10.2020''' | ||
== Problem/Erläuterung: == | == Problem/Erläuterung: == | ||
− | Eine Patientin wird mit einer dekompensierten Herzinsuffizienz stationär aufgenommen. Sechs Jahre zuvor war bei Patientin ein Mammakarzinom brusterhaltend operiert worden, Lymphknoten waren nicht befallen, eine Behandlung des Mammakarzinoms erfolgt derzeit nicht. Bei der Röntgen-untersuchung des Thorax wird eine Lungenmetastase festgestellt. Weiterführende Diagnostik (CT, Biopsie) erfolgt während dieses Aufenthaltes nicht, allerdings wird der Fall der Patientin in der Tumorkonferenz vorgestellt. Darf [http://www.dimdi.de/static/de/ | + | Eine Patientin wird mit einer dekompensierten Herzinsuffizienz stationär aufgenommen. Sechs Jahre zuvor war bei Patientin ein Mammakarzinom brusterhaltend operiert worden, Lymphknoten waren nicht befallen, eine Behandlung des Mammakarzinoms erfolgt derzeit nicht. Bei der Röntgen-untersuchung des Thorax wird eine Lungenmetastase festgestellt. Weiterführende Diagnostik (CT, Biopsie) erfolgt während dieses Aufenthaltes nicht, allerdings wird der Fall der Patientin in der Tumorkonferenz vorgestellt. Darf [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2012/block-c76-c80.htm#C78 C78.0] ''Sekundäre bösartige Neubildung der Lunge'' kodiert werden? |
== Kodierempfehlung SEG-4: == | == Kodierempfehlung SEG-4: == | ||
− | [http://www.dimdi.de/static/de/ | + | [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2012/block-c76-c80.htm#C78 C78.0] wird nicht kodiert, da die Nebendiagnosendefinition nicht erfüllt ist. |
− | + | ||
== Kommentierung FoKA: == | == Kommentierung FoKA: == | ||
Dissens: | Dissens: | ||
− | Die Vorstellung eines Patienten in einer Tumorkonferenz ist ein Mehraufwand in der Behandlung. Somit ist die Definition der Nebendiagnose erfüllt und erfordert zwingend die Kodierung. | + | Die Vorstellung eines Patienten in einer Tumorkonferenz ist ein Mehraufwand in der Behandlung. Somit ist die Definition der Nebendiagnose erfüllt und erfordert zwingend die Kodierung.(27.10.206) |
== Rückmeldung SEG-4: == | == Rückmeldung SEG-4: == | ||
− | + | Die Fallbesprechung in einer Tumorkonferenz stellt keinen Aufwand im Sinne der Nebendiagnosendefinition dar. (27.08.2015) | |
+ | |||
+ | == Entscheidung Schlichtungsausschuss (15.10.2020)== | ||
+ | |||
+ | In dem vorliegenden Fall (KDE 357) ist die Metastase mit dem Kode [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2020/block-c76-c80.htm#C78 C78.0] ''Sekundäre bösartige Neubildung der Lunge'' auch dann als Nebendiagnose zu kodieren, wenn ausschließlicheine Besprechung in einer Tumorkonferenz stattgefunden hat und dort das weitere Vorgehen in Hinblick auf die Metastase beraten wurde. | ||
---- | ---- | ||
− | |||
Zurück zu [[KDE-356]] | Zurück zu [[KDE-356]] |
Aktuelle Version vom 27. Oktober 2020, 15:31 Uhr
Schlagworte: Lungenmetastase, Metastasen, Tumorkonferenz – durch Schlichtungsausschuss entschieden
Stand: 17.08.2010
Aktualisiert: 01.01.2016
Entscheidung des Schlichtungsausschusses veröffentlicht am: 15.10.2020
Problem/Erläuterung:
Eine Patientin wird mit einer dekompensierten Herzinsuffizienz stationär aufgenommen. Sechs Jahre zuvor war bei Patientin ein Mammakarzinom brusterhaltend operiert worden, Lymphknoten waren nicht befallen, eine Behandlung des Mammakarzinoms erfolgt derzeit nicht. Bei der Röntgen-untersuchung des Thorax wird eine Lungenmetastase festgestellt. Weiterführende Diagnostik (CT, Biopsie) erfolgt während dieses Aufenthaltes nicht, allerdings wird der Fall der Patientin in der Tumorkonferenz vorgestellt. Darf C78.0 Sekundäre bösartige Neubildung der Lunge kodiert werden?
Kodierempfehlung SEG-4:
C78.0 wird nicht kodiert, da die Nebendiagnosendefinition nicht erfüllt ist.
Kommentierung FoKA:
Dissens:
Die Vorstellung eines Patienten in einer Tumorkonferenz ist ein Mehraufwand in der Behandlung. Somit ist die Definition der Nebendiagnose erfüllt und erfordert zwingend die Kodierung.(27.10.206)
Rückmeldung SEG-4:
Die Fallbesprechung in einer Tumorkonferenz stellt keinen Aufwand im Sinne der Nebendiagnosendefinition dar. (27.08.2015)
Entscheidung Schlichtungsausschuss (15.10.2020)
In dem vorliegenden Fall (KDE 357) ist die Metastase mit dem Kode C78.0 Sekundäre bösartige Neubildung der Lunge auch dann als Nebendiagnose zu kodieren, wenn ausschließlicheine Besprechung in einer Tumorkonferenz stattgefunden hat und dort das weitere Vorgehen in Hinblick auf die Metastase beraten wurde.
Zurück zu KDE-356
Weiter zu KDE-359