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(Entscheidung Schlichtungsausschuss (25.11.2020))
 
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'''Entscheidung des Schlichtungsausschusses veröffentlicht am: 25.11.2020'''
 
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== Problem/Erläuterung ==
 
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Ein Patient wird mit pectanginösen Beschwerden unter Verdacht auf koronare Herzkrankheit aufgenommen. Die kardiologische Diagnostik einschließlich Linksherzkatheteruntersuchung ergibt keinen Hinweis auf eine kardiale Ursache
 
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Die reine Symptomatik ohne Hinweis auf eine Ischämie ist entsprechend mit einem Kode aus [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2012/block-r00-r09.htm#R07 R07.-] Hals- und Brustschmerzen (z.B. [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2012/block-r00-r09.htm#R07 R07.2] ''Präkordiale Schmerzen'') zu verschlüsseln.
 
Die reine Symptomatik ohne Hinweis auf eine Ischämie ist entsprechend mit einem Kode aus [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2012/block-r00-r09.htm#R07 R07.-] Hals- und Brustschmerzen (z.B. [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2012/block-r00-r09.htm#R07 R07.2] ''Präkordiale Schmerzen'') zu verschlüsseln.
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Siehe auch [https://foka.medizincontroller.de/index.php/KDE-172 Kodierempfehlung 172].
  
 
== Kommentar FoKA ==
 
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Verweis: siehe auch KDE-Nr. [[KDE-65|65]] und Nr. [[KDE-172|172]]
 
Verweis: siehe auch KDE-Nr. [[KDE-65|65]] und Nr. [[KDE-172|172]]
  
== Rückmeldung SEG 4 ==
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== Entscheidung Schlichtungsausschuss (25.11.2020)==
Kein Anpassungsbedarf
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Die Angina pectoris ([https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2021/block-i20-i25.htm#I20 I20] - ''Angina pectoris'') ist unter der Gruppe Ischämische Herzkrankheiten ([https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2021/block-i20-i25.htm#I20 I20-I25)] eingeordnet und ist ein Missverhältnis zwischen Sauerstoffbedarf und-Angebot im Herzen (Ischämie). Die Diagnose kann basierend auf den Kriterien der ESC Leitlinie¹ klinisch gestellt werden bei Vorliegen von mindestens 2 der folgenden Kriterien:
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-Retrosternale Schmerzen oder Schmerzen im Bereich von Hals, Kiefer, Schulter oder Arm; Voraussetzung ist, dass die Schmerzsymptomatik nicht auf andere in Frage kommende Ursachen zurückzuführen ist
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-Hervorgerufen durch körperliche Anstrengung
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-Besserung innerhalb von fünf Minuten durch Ruhe und/oder Nitrate.
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¹ ESC Guidelines for the diagnosis and management of chronic coronary syndromes
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Bestätigung der Diagnose nicht in allen Fallkonstellationen möglich bzw. indiziert ist. Bezüglich der Anforderungen an eine klinische Diagnosestellung wird Bezug genommen auf die Leitlinie¹ der Europäischen Gesellschaft für Kardiologie. Um eine konsistente Anwendung für den Kliniker zu ermöglichen, wurde auch der Begriff der atypischen Angina für die Anforderungen zur Kodierung berücksichtigt. Da es sich bei den im Beschluss aufgeführten Spiegelstrichen um eine Nennung außerhalb des Zusammenhangs der Leitlinie handelt, wurde beim ersten Spiegelstrich als Voraussetzung ergänzt, dass die bei einem Fall konkret zu bewertende
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Symptomatik anhand der klinischen Anamnese und/oder durchgeführter Untersuchungen nicht auf andere Ursachen zurückzuführen ist.
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Aktuelle Version vom 21. Januar 2021, 11:39 Uhr

Schlagwort: Angina pectoris, Brustschmerz, Thoraxschmerz– durch Schlichtungsausschuss entschieden

Erstellt: 28.02.2006

Aktualisiert: 27.11.2020

Entscheidung des Schlichtungsausschusses veröffentlicht am: 25.11.2020

Problem/Erläuterung

Ein Patient wird mit pectanginösen Beschwerden unter Verdacht auf koronare Herzkrankheit aufgenommen. Die kardiologische Diagnostik einschließlich Linksherzkatheteruntersuchung ergibt keinen Hinweis auf eine kardiale Ursache Rechtfertigt diese Symptomatik alleine die Kodierung der Angina pectoris als Hauptdiagnose?

Kodierempfehlung SEG 4

Nein. Die Definition der Angina pectoris umfasst nicht nur die Symptomatik (Schmerz bzw. „Enge der Brust“), sondern auch deren Genese (Missverhältnis zwischen myokardialem Sauerstoffbedarf und Sauerstoffangebot: Ischämie). Entsprechend findet sich auch der ICD-Kode im Kapitel I20 bis I25 Ischämische Herzkrankheiten.

Die reine Symptomatik ohne Hinweis auf eine Ischämie ist entsprechend mit einem Kode aus R07.- Hals- und Brustschmerzen (z.B. R07.2 Präkordiale Schmerzen) zu verschlüsseln.

Siehe auch Kodierempfehlung 172.

Kommentar FoKA

Dissens:

Wir stimmen mit der Empfehlung der SEG 4 nicht überein, da:

  1. Angina pectoris ist eine klinische Diagnose. Sofern sie behandelt wurde, kann sie als HD kodiert werden (DKR D008b Verdachtsdiagnose)
  2. Auch eine kardiologische Diagnostik inkl. Linksherzkatheteruntersuchung kann eine ischiämische Ursache nicht ausschließen (z.B. Koronarspasmus)

Verweis: siehe auch KDE-Nr. 65 und Nr. 172

Entscheidung Schlichtungsausschuss (25.11.2020)

Die Angina pectoris (I20 - Angina pectoris) ist unter der Gruppe Ischämische Herzkrankheiten (I20-I25) eingeordnet und ist ein Missverhältnis zwischen Sauerstoffbedarf und-Angebot im Herzen (Ischämie). Die Diagnose kann basierend auf den Kriterien der ESC Leitlinie¹ klinisch gestellt werden bei Vorliegen von mindestens 2 der folgenden Kriterien:

-Retrosternale Schmerzen oder Schmerzen im Bereich von Hals, Kiefer, Schulter oder Arm; Voraussetzung ist, dass die Schmerzsymptomatik nicht auf andere in Frage kommende Ursachen zurückzuführen ist

-Hervorgerufen durch körperliche Anstrengung

-Besserung innerhalb von fünf Minuten durch Ruhe und/oder Nitrate.

¹ ESC Guidelines for the diagnosis and management of chronic coronary syndromes

Begründung:

In der Verhandlung vom 28.10.2020 ist der Schlichtungsausschuss mehrheitlich zu dem Beschluss gekommen, dass die Diagnose einer Angina pectoris auch klinisch getroffen werden kann, da eine apparative Bestätigung der Diagnose nicht in allen Fallkonstellationen möglich bzw. indiziert ist. Bezüglich der Anforderungen an eine klinische Diagnosestellung wird Bezug genommen auf die Leitlinie¹ der Europäischen Gesellschaft für Kardiologie. Um eine konsistente Anwendung für den Kliniker zu ermöglichen, wurde auch der Begriff der atypischen Angina für die Anforderungen zur Kodierung berücksichtigt. Da es sich bei den im Beschluss aufgeführten Spiegelstrichen um eine Nennung außerhalb des Zusammenhangs der Leitlinie handelt, wurde beim ersten Spiegelstrich als Voraussetzung ergänzt, dass die bei einem Fall konkret zu bewertende Symptomatik anhand der klinischen Anamnese und/oder durchgeführter Untersuchungen nicht auf andere Ursachen zurückzuführen ist.

¹ ESC Guidelines for the diagnosis and management of chronic coronary syndromes


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