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'''Entscheidung des Schlichtungsschusschusses veröffentlicht am: 19.08.2020'''
 
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Eine schwierige Intubation ist erst dann zu kodieren, wenn sie vorliegt und nicht, wenn sie sich durch geeignete Maßnahmen vermeiden lässt. (27.08.2015)
 
Eine schwierige Intubation ist erst dann zu kodieren, wenn sie vorliegt und nicht, wenn sie sich durch geeignete Maßnahmen vermeiden lässt. (27.08.2015)
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Erfolgt bei einer zu erwartenden schwierigen Intubation beispielsweise wegen einer Säbelscheidentrachea, Struma oder Adipositas per magna eine primär geplante und komplikationslose fiberoptische Intubation, so ist der Kode [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2020/block-t80-t88.htm#T88 T88.4] ''Misslungene oder schwierige Intubation'' nicht zu kodieren. Diejenigen Erkrankungen/Störungen, die den erschwerten Intubationsbedingungen zugrunde liegen, sind zusätzlich zu kodieren (hier Säbelscheidentrachea, Struma, Adipositas per magna).
  
 
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Aktuelle Version vom 25. Januar 2021, 14:13 Uhr

Schlagwort: Intubation, schwierige – durch Schlichtungsausschuss entschieden

Erstellt: 16.08.2011

Aktualisiert: 31.08.2020

Entscheidung des Schlichtungsschusschusses veröffentlicht am: 19.08.2020

Problem/Erläuterung:

Bei zu erwartender schwieriger Intubation wegen einer Säbelscheidentrachea mit inspiratorischem Stridor und begleitender Adipositas per magna wird zur Struma-Operation elektiv eine komplikationslose fiberoptische Intubation der wachen Patientin durchgeführt. Ist als Nebendiagnose T88.4 Sonstige Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen und medizinischer Behandlung, anderenorts nicht klassifiziert, Misslungene oder schwierige Intubation zu kodieren?

Kodierempfehlung SEG-4:

Als Nebendiagnose ist J39.80 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten der oberen Atemwege, Erworbene Stenose der Trachea zu kodieren, da diese Erkrankung die Nebendiagnosendefinition erfüllt.

T88.4 Sonstige Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen und medizinischer Behandlung, anderenorts nicht klassifiziert, Misslungene oder schwierige Intubation ist nicht zu kodieren, da eine Komplikation bei der primär gewählten fiberoptischen Intubation nicht eingetreten ist.

Hinweis: Im Jahr 2012 wurde T88.4 aus der CCL-Matrix gestrichen. Siehe auch Kodierempfehlung 53.

Kommentierung FoKA:

Dissens:

Wir verweisen auf die am 30.07.2018 aktualisierte Kommentierung der KDE-53.

(Stand 30.07.2018)

Rückmeldung SEG 4

Eine schwierige Intubation ist erst dann zu kodieren, wenn sie vorliegt und nicht, wenn sie sich durch geeignete Maßnahmen vermeiden lässt. (27.08.2015)

Entscheidung Schlichtungsausschuss (19.08.2020)

Erfolgt bei einer zu erwartenden schwierigen Intubation beispielsweise wegen einer Säbelscheidentrachea, Struma oder Adipositas per magna eine primär geplante und komplikationslose fiberoptische Intubation, so ist der Kode T88.4 Misslungene oder schwierige Intubation nicht zu kodieren. Diejenigen Erkrankungen/Störungen, die den erschwerten Intubationsbedingungen zugrunde liegen, sind zusätzlich zu kodieren (hier Säbelscheidentrachea, Struma, Adipositas per magna).


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