KDE-37: Unterschied zwischen den Versionen

Aus DGfM
Wechseln zu: Navigation, Suche
 
(2 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 2: Zeile 2:
 
'''Schlagwort: Insuffizienz, respiratorische <span style="color:blue">''– durch Schlichtungsausschuss entschieden''</span>'''
 
'''Schlagwort: Insuffizienz, respiratorische <span style="color:blue">''– durch Schlichtungsausschuss entschieden''</span>'''
  
'''Stand:  10.01.2007'''  
+
'''Erstellt:  10.01.2007'''  
  
 
'''Aktualisiert: 20.10.2020'''
 
'''Aktualisiert: 20.10.2020'''
Zeile 34: Zeile 34:
  
 
• eine erniedrigte Sauerstoffsättigung ≤ 92% (nur bei Messung durch eine periphere Pulsoxymetrie) gemessen wurde.
 
• eine erniedrigte Sauerstoffsättigung ≤ 92% (nur bei Messung durch eine periphere Pulsoxymetrie) gemessen wurde.
 +
 +
== Kommentar SEG 4 zur Entscheidung des Schlichtungsausschusses ==
 +
 +
Eine respiratorische Insuffizienz, J96.-, kann somit auch ohne BGA bei Vorliegen von klinischen Zeichen verbunden mit einer erniedrigten Sauerstoffsättigung (≤ 92%) kodiert werden. Zur Differenzierung des Insuffizienztyps (hypoxisch oder hyperkapnisch) wird eine arterielle oder kapilläre Blutgasanalyse benötigt.
  
 
----
 
----

Aktuelle Version vom 28. Januar 2021, 11:17 Uhr

Schlagwort: Insuffizienz, respiratorische – durch Schlichtungsausschuss entschieden

Erstellt: 10.01.2007

Aktualisiert: 20.10.2020

Entscheidung des Schlichtungsausschusses veröffentlicht am: 15.10.2020

Problem/Erläuterung

Wann ist respiratorische Insuffizienz zu kodieren?

Kodierempfehlung SEG 4

Respiratorische Insuffizienz liegt vor, wenn pathologische Blutgasveränderungen im Sinne einer respiratorischen Partial- oder Globalinsuffizienz nachweisbar sind. Eine Dyspnoe ohne BGA Veränderung ist keine respiratorische Insuffizienz. J96.- Respiratorische Insuffizienz, anderenorts nicht klassifiziert, kann bei Aufwand (z.B. Sauerstoff-Gabe) zusätzlich zur Grundkrankheit verschlüsselt werden.

Kommentar FoKA

Dissens:

Das Vorhandensein einer respiratorische Insuffizienz definiert sich nicht ausschließlich an pathologischen BGA-Veränderungen, sondern liegt immer dann vor, wenn ein Patient die klinischen und/oder paraklinischen Zeichen einer Gasaustauschstörung erfüllt und ein entsprechender Ressourcenverbrauch nachweisbar dokumentiert ist. Evtl. BGA-Veränderungen unterstützen lediglich die Diagnose einer respiratorischen Insuffizienz.

Aktualisierung Kodierempfehlung SEG 4 vom 11.12.2019:

Respiratorische Insuffizienz liegt vor, wenn pathologische Blutgasveränderungen im Sinne einer respiratorischen Partial- oder Globalinsuffizienz nachweisbar sind. Eine Dyspnoe ohne BGA-Veränderung (arterielle oder kapilläre) ist keine respiratorische Insuffizienz.

J96.- Respiratorische Insuffizienz, anderenorts nicht klassifiziert kann bei Aufwand (z. B. Sauerstoff-Gabe) zusätzlich zur Grundkrankheit verschlüsselt werden, wenn pathologische Blutgasveränderungen im Sinne einer respiratorischen Partial- oder Globalinsuffizienz nachgewiesen sind.

Für Fälle ab 2010 sind die Änderungen der DKR D003 zu Symptomen als Nebendiagnosen zu berücksichtigen.

Entscheidung Schlichtungsausschuss (15.10.2020)

Eine respiratorische Insuffizienz (J96.-) kann kodiert werden, wenn bei Vorliegen diesbezüglich bestehender klinischer Zeichen (ein oder mehrere) unter Raumluft (sofern der Zustand des Patienten eine Messung unter Raumluft zulässt):

• eine pathologisch veränderte arterielle oder kapilläre Blutgasanalyse (z. B. Sauerstoffsättigung oder eine Hyperkapnie oder Hypoxämie (gemäß den Normwerten des verwendeten Analysegerätes) vorliegt oder

• eine erniedrigte Sauerstoffsättigung ≤ 92% (nur bei Messung durch eine periphere Pulsoxymetrie) gemessen wurde.

Kommentar SEG 4 zur Entscheidung des Schlichtungsausschusses

Eine respiratorische Insuffizienz, J96.-, kann somit auch ohne BGA bei Vorliegen von klinischen Zeichen verbunden mit einer erniedrigten Sauerstoffsättigung (≤ 92%) kodiert werden. Zur Differenzierung des Insuffizienztyps (hypoxisch oder hyperkapnisch) wird eine arterielle oder kapilläre Blutgasanalyse benötigt.


Zurück zu KDE-36

Weiter zu KDE-39

Zurück zur Übersicht