KDE-37: Unterschied zwischen den Versionen
(18 dazwischenliegende Versionen von 3 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
+ | __NOTOC__ | ||
+ | '''Schlagwort: Insuffizienz, respiratorische <span style="color:blue">''– durch Schlichtungsausschuss entschieden''</span>''' | ||
+ | |||
+ | '''Erstellt: 10.01.2007''' | ||
+ | |||
+ | '''Aktualisiert: 20.10.2020''' | ||
+ | |||
+ | '''Entscheidung des Schlichtungsausschusses veröffentlicht am: 15.10.2020''' | ||
+ | |||
+ | == Problem/Erläuterung == | ||
+ | Wann ist respiratorische Insuffizienz zu kodieren? | ||
+ | |||
+ | == Kodierempfehlung SEG 4 == | ||
+ | Respiratorische Insuffizienz liegt vor, wenn pathologische Blutgasveränderungen im Sinne einer respiratorischen Partial- oder Globalinsuffizienz nachweisbar sind. Eine Dyspnoe ohne BGA Veränderung ist keine respiratorische Insuffizienz. [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2012/block-j95-j99.htm#J96 J96.-] ''Respiratorische Insuffizienz, anderenorts nicht klassifiziert'', kann bei Aufwand (z.B. Sauerstoff-Gabe) zusätzlich zur Grundkrankheit verschlüsselt werden. | ||
+ | |||
+ | == Kommentar FoKA == | ||
+ | Dissens: | ||
+ | |||
+ | Das Vorhandensein einer respiratorische Insuffizienz definiert sich nicht ausschließlich an pathologischen BGA-Veränderungen, sondern liegt immer dann vor, wenn ein Patient die klinischen und/oder paraklinischen Zeichen einer Gasaustauschstörung erfüllt und ein entsprechender Ressourcenverbrauch nachweisbar dokumentiert ist. Evtl. BGA-Veränderungen unterstützen lediglich die Diagnose einer respiratorischen Insuffizienz. | ||
+ | |||
+ | == Aktualisierung Kodierempfehlung SEG 4 vom 11.12.2019: == | ||
+ | |||
+ | Respiratorische Insuffizienz liegt vor, wenn pathologische Blutgasveränderungen im Sinne einer respiratorischen Partial- oder Globalinsuffizienz nachweisbar sind. Eine Dyspnoe ohne BGA-Veränderung (arterielle oder kapilläre) ist keine respiratorische Insuffizienz. | ||
+ | |||
+ | [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2020/block-j95-j99.htm#J96 J96.-] ''Respiratorische Insuffizienz, anderenorts nicht klassifiziert'' kann bei Aufwand (z. B. Sauerstoff-Gabe) zusätzlich zur Grundkrankheit verschlüsselt werden, wenn pathologische Blutgasveränderungen im Sinne einer respiratorischen Partial- oder Globalinsuffizienz nachgewiesen sind. | ||
+ | |||
+ | Für Fälle ab 2010 sind die Änderungen der [https://foka.medizincontroller.de/index.php/DKR_D003d DKR D003] zu Symptomen als Nebendiagnosen zu berücksichtigen. | ||
+ | |||
+ | == Entscheidung Schlichtungsausschuss (15.10.2020)== | ||
+ | |||
+ | Eine respiratorische Insuffizienz ([https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2020/block-j95-j99.htm#J96 J96.-]) kann kodiert werden, wenn bei Vorliegen diesbezüglich bestehender klinischer Zeichen (ein oder mehrere) unter Raumluft (sofern der Zustand des Patienten eine Messung unter Raumluft zulässt): | ||
+ | |||
+ | • eine pathologisch veränderte arterielle oder kapilläre Blutgasanalyse (z. B. Sauerstoffsättigung oder eine Hyperkapnie oder Hypoxämie (gemäß den Normwerten des verwendeten Analysegerätes) vorliegt oder | ||
+ | |||
+ | • eine erniedrigte Sauerstoffsättigung ≤ 92% (nur bei Messung durch eine periphere Pulsoxymetrie) gemessen wurde. | ||
+ | |||
+ | == Kommentar SEG 4 zur Entscheidung des Schlichtungsausschusses == | ||
+ | |||
+ | Eine respiratorische Insuffizienz, J96.-, kann somit auch ohne BGA bei Vorliegen von klinischen Zeichen verbunden mit einer erniedrigten Sauerstoffsättigung (≤ 92%) kodiert werden. Zur Differenzierung des Insuffizienztyps (hypoxisch oder hyperkapnisch) wird eine arterielle oder kapilläre Blutgasanalyse benötigt. | ||
+ | |||
---- | ---- | ||
− | |||
Zurück zu [[KDE-36]] | Zurück zu [[KDE-36]] | ||
Zeile 7: | Zeile 46: | ||
[[MDK-Nummer|Zurück zur Übersicht]] | [[MDK-Nummer|Zurück zur Übersicht]] | ||
− | [[Category: | + | [[Category:Diagnosen]][[Category:MDK]] |
Aktuelle Version vom 28. Januar 2021, 11:17 Uhr
Schlagwort: Insuffizienz, respiratorische – durch Schlichtungsausschuss entschieden
Erstellt: 10.01.2007
Aktualisiert: 20.10.2020
Entscheidung des Schlichtungsausschusses veröffentlicht am: 15.10.2020
Problem/Erläuterung
Wann ist respiratorische Insuffizienz zu kodieren?
Kodierempfehlung SEG 4
Respiratorische Insuffizienz liegt vor, wenn pathologische Blutgasveränderungen im Sinne einer respiratorischen Partial- oder Globalinsuffizienz nachweisbar sind. Eine Dyspnoe ohne BGA Veränderung ist keine respiratorische Insuffizienz. J96.- Respiratorische Insuffizienz, anderenorts nicht klassifiziert, kann bei Aufwand (z.B. Sauerstoff-Gabe) zusätzlich zur Grundkrankheit verschlüsselt werden.
Kommentar FoKA
Dissens:
Das Vorhandensein einer respiratorische Insuffizienz definiert sich nicht ausschließlich an pathologischen BGA-Veränderungen, sondern liegt immer dann vor, wenn ein Patient die klinischen und/oder paraklinischen Zeichen einer Gasaustauschstörung erfüllt und ein entsprechender Ressourcenverbrauch nachweisbar dokumentiert ist. Evtl. BGA-Veränderungen unterstützen lediglich die Diagnose einer respiratorischen Insuffizienz.
Aktualisierung Kodierempfehlung SEG 4 vom 11.12.2019:
Respiratorische Insuffizienz liegt vor, wenn pathologische Blutgasveränderungen im Sinne einer respiratorischen Partial- oder Globalinsuffizienz nachweisbar sind. Eine Dyspnoe ohne BGA-Veränderung (arterielle oder kapilläre) ist keine respiratorische Insuffizienz.
J96.- Respiratorische Insuffizienz, anderenorts nicht klassifiziert kann bei Aufwand (z. B. Sauerstoff-Gabe) zusätzlich zur Grundkrankheit verschlüsselt werden, wenn pathologische Blutgasveränderungen im Sinne einer respiratorischen Partial- oder Globalinsuffizienz nachgewiesen sind.
Für Fälle ab 2010 sind die Änderungen der DKR D003 zu Symptomen als Nebendiagnosen zu berücksichtigen.
Entscheidung Schlichtungsausschuss (15.10.2020)
Eine respiratorische Insuffizienz (J96.-) kann kodiert werden, wenn bei Vorliegen diesbezüglich bestehender klinischer Zeichen (ein oder mehrere) unter Raumluft (sofern der Zustand des Patienten eine Messung unter Raumluft zulässt):
• eine pathologisch veränderte arterielle oder kapilläre Blutgasanalyse (z. B. Sauerstoffsättigung oder eine Hyperkapnie oder Hypoxämie (gemäß den Normwerten des verwendeten Analysegerätes) vorliegt oder
• eine erniedrigte Sauerstoffsättigung ≤ 92% (nur bei Messung durch eine periphere Pulsoxymetrie) gemessen wurde.
Kommentar SEG 4 zur Entscheidung des Schlichtungsausschusses
Eine respiratorische Insuffizienz, J96.-, kann somit auch ohne BGA bei Vorliegen von klinischen Zeichen verbunden mit einer erniedrigten Sauerstoffsättigung (≤ 92%) kodiert werden. Zur Differenzierung des Insuffizienztyps (hypoxisch oder hyperkapnisch) wird eine arterielle oder kapilläre Blutgasanalyse benötigt.
Zurück zu KDE-36
Weiter zu KDE-39