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Aktuelle Version vom 18. Oktober 2021, 14:26 Uhr
Thema: Mindestmerkmale zum OPS 8-98e (Spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung) des Systematischen Verzeichnis 2020
1. Anfrage vom: 10.11.2020
Stand: 18.10.2021
2. Problembeschreibung:
Es geht um das Mindestmerkmal „Wöchentliche multiprofessionelle Teambesprechung mit Anwesenheit der ärztlichen Behandlungsleitung und mindestens eines Mitglieds des Behandlungsteams sowie mindestens eines weiteren Vertreters der an der Patientenversorgung beteiligten Berufsgruppen“ – insbesondere um den letzten Teilsatz.
Beispiel: Patient X befindet sich auf Station und wird im Rahmen des Aufenthaltes von Ärzten und Pflege behandelt sowie von der Sozialarbeit, Ergotherapie, Physiotherapie und auch der Psychotherapie.
3. Frage:
Hier kam die Frage auf, ob neben der Behandlungsleitung und dem Mitglied des Behandlungsteams die Anwesenheit einer weiteren Person (Vertreter der an der Patientenversorgung beteiligter Berufsgruppen) ausreicht oder aber ob jeweils aus jeder Berufsgruppe jemand anwesend sein muss.
4. ggf. Lösungsansatz:
1. Es reicht, wenn neben der Behandlungsleitung und dem Mitglied des Behandlungsteams z.B. (nur) der Sozialarbeiter mit anwesend ist.
2. Es müssen neben der Behandlungsleitung und dem Mitglied des Behandlungsteams jeweils ein Sozialarbeiter, eine Ergotherapeut, eine Physiotherapeut und ein Psychotherapeut anwesend sein.
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
Antwort
Die Originalformulierung lautet (OPS 2020): Wöchentliche multiprofessionelle Teambesprechung mit Anwesenheit der ärztlichen Behandlungsleitung und mindestens eines Mitglieds der Pflege des Behandlungsteams sowie mindestens eines weiteren Vertreters der an der Patientenversorgung beteiligten Berufsgruppen pro vollständiger Woche
Weiterhin formuliert der OPS: Einsatz von mindestens zwei der folgenden Therapiebereiche: Sozialarbeit/Sozialpädagogik, Psychologie, Physiotherapie/Ergotherapie, künstlerische Therapie (Kunst- und Musiktherapie), Entspannungstherapie
Letztere sind die weiteren Vertreter der an der Patientenversorgung beteiligten Berufsgruppen. Der Teilnehmerkreis gemäß der o.a. Formulierung erfordert deshalb mindestens drei Personen:
- ärztliche Behandlungsleitung
- Pflege und
- eine Person aus Absatz 2.
(Stand 18.10.2021)
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