KDE-607: Unterschied zwischen den Versionen

Aus DGfM
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Die Seite wurde neu angelegt: „__NOTOC__ '''Schlagworte: Interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie, Fachdisziplinen''' '''Erstellt: 13.09.2021''' '''Stand: ''' '''Aktualisiert:''…“)
 
 
(6 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 6: Zeile 6:
 
'''Stand:  '''  
 
'''Stand:  '''  
  
'''Aktualisiert:'''
+
'''Aktualisiert: 01.01.2022'''  
  
 
== Problem/Erläuterung ==
 
== Problem/Erläuterung ==
  
Eine Eingangsbedingung des OPS 8-918.- Interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie ist die interdisziplinäre Diagnostik durch mindestens zwei Fachdisziplinen (obligatorisch eine psychiatrische, psychosomatische oder psychologisch-psychotherapeutische Disziplin). Der OPS 8-918.- unterscheidet in der 5. und 6. Stelle nach der Anzahl an Behandlungstagen und Therapieeinheiten, zudem wird ab einer bestimmten Anzahl an
+
Eine Eingangsbedingung des OPS [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2021/block-8-90...8-91.htm#code8-918 8-918.-] ''Interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie'' ist die interdisziplinäre Diagnostik durch mindestens zwei Fachdisziplinen (obligatorisch eine psychiatrische, psychosomatische oder psychologisch-psychotherapeutische Disziplin). Der OPS [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2021/block-8-90...8-91.htm#code8-918 8-918.-] unterscheidet in der 5. und 6. Stelle nach der Anzahl an Behandlungstagen und Therapieeinheiten, zudem wird ab einer bestimmten Anzahl an Therapieeinheiten die Einbindung von mindestens zwei ärztlichen Fachdisziplinen neben der psychiatrischen, psychosomatischen oder psychologisch-psychotherapeutischen Disziplin gefordert.
Therapieeinheiten die Einbindung von mindestens zwei ärztlichen Fachdisziplinen neben der psychiatrischen, psychosomatischen oder psychologisch-psychotherapeutischen Disziplin gefordert.
+
  
 
Wie viele Fachdisziplinen müssen für die Kodierung des jeweiligen OPS an der Behandlung beteiligt sein? Können die geforderten Fachdisziplinen in Personalunion vertreten werden?
 
Wie viele Fachdisziplinen müssen für die Kodierung des jeweiligen OPS an der Behandlung beteiligt sein? Können die geforderten Fachdisziplinen in Personalunion vertreten werden?
Zeile 17: Zeile 16:
 
== Kodierempfehlung SEG-4: ==
 
== Kodierempfehlung SEG-4: ==
  
Beim OPS 8-918.-0 müssen zwei Fachdisziplinen, eine medizinische Fachdisziplin und eine psychiatrische, psychosomatische oder psychologischpsychotherapeutische Fachdisziplin, beteiligt sein (zwei Personen).
+
Beim OPS [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2021/block-8-90...8-91.htm#code8-918 8-918.-0] müssen zwei Fachdisziplinen, eine medizinische Fachdisziplin und eine psychiatrische, psychosomatische oder psychologischpsychotherapeutische Fachdisziplin, beteiligt sein (zwei Personen).
  
Bei den OPS 8-918.-1, 8-918.-2, 8-918.-3 und 8-918.-4 müssen zusätzlich zurpsychiatrischen, psychosomatischen oder psychologischpsychotherapeutischen Fachdisziplin zwei medizinische Fachdisziplinen an der
+
Bei den OPS [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2021/block-8-90...8-91.htm#code8-918 8-918.-1], [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2021/block-8-90...8-91.htm#code8-918 8-918.-2] , [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2021/block-8-90...8-91.htm#code8-918 8-918.-3] und [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2021/block-8-90...8-91.htm#code8-918 8-918.-4] müssen zusätzlich zurpsychiatrischen, psychosomatischen oder psychologischpsychotherapeutischen Fachdisziplin zwei medizinische Fachdisziplinen an der
 
Behandlung beteiligt sein (drei Personen).
 
Behandlung beteiligt sein (drei Personen).
  
Zeile 27: Zeile 26:
 
== Kommentierung FoKA: ==
 
== Kommentierung FoKA: ==
  
 +
Konsens
  
 
+
(Stand 18.10.2021)
(Stand: )
+
 
+
 
----
 
----
  

Aktuelle Version vom 24. Oktober 2022, 12:08 Uhr

Schlagworte: Interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie, Fachdisziplinen

Erstellt: 13.09.2021

Stand:

Aktualisiert: 01.01.2022

Problem/Erläuterung

Eine Eingangsbedingung des OPS 8-918.- Interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie ist die interdisziplinäre Diagnostik durch mindestens zwei Fachdisziplinen (obligatorisch eine psychiatrische, psychosomatische oder psychologisch-psychotherapeutische Disziplin). Der OPS 8-918.- unterscheidet in der 5. und 6. Stelle nach der Anzahl an Behandlungstagen und Therapieeinheiten, zudem wird ab einer bestimmten Anzahl an Therapieeinheiten die Einbindung von mindestens zwei ärztlichen Fachdisziplinen neben der psychiatrischen, psychosomatischen oder psychologisch-psychotherapeutischen Disziplin gefordert.

Wie viele Fachdisziplinen müssen für die Kodierung des jeweiligen OPS an der Behandlung beteiligt sein? Können die geforderten Fachdisziplinen in Personalunion vertreten werden?

Kodierempfehlung SEG-4:

Beim OPS 8-918.-0 müssen zwei Fachdisziplinen, eine medizinische Fachdisziplin und eine psychiatrische, psychosomatische oder psychologischpsychotherapeutische Fachdisziplin, beteiligt sein (zwei Personen).

Bei den OPS 8-918.-1, 8-918.-2 , 8-918.-3 und 8-918.-4 müssen zusätzlich zurpsychiatrischen, psychosomatischen oder psychologischpsychotherapeutischen Fachdisziplin zwei medizinische Fachdisziplinen an der Behandlung beteiligt sein (drei Personen).

Die Erbringung der für den OPS erforderlichen Inhalte von mehreren Fachdisziplinen in Personalunion ist nicht möglich, da ein interdisziplinärer Dialog und eine interdisziplinäre Therapieentscheidung nur zwischen verschiedenen Personen stattfinden können.

Kommentierung FoKA:

Konsens

(Stand 18.10.2021)


Zurück zu KDE-606

Weiter zu KDE-608

Zurück zur Übersicht