Einleitung zu den Deutschen Kodierrichtlinien, Version 2020: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Selbstverwaltungspartner  (Deutsche  Krankenhausgesellschaft,  der  GKV-Spitzenverbandund  der  Verband  der  privaten  Krankenversicherung)  und  das  Institut  für  das  Entgeltsystem  im  Krankenhaus (InEK GmbH) haben sich auf die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) für das Jahr 2023 unter  Beteiligung  von  Bundesärztekammer  und  Deutschem  Pflegerat  verständigt.  In  den  ersten  Jahren  der  Überarbeitung  stand  primär  eine  zügige  Verschlankung  der  komplexen  Kodierrichtlinien  im  Vordergrund.  Im  Revisionsverfahren  für  die  Version 2023  wurde  eine  weitere  Konsolidierung  im  Sinne  von  Klarstellungen  vorgenommen.<br>
 
Hinweise  an  die  Selbstverwaltungspartner und das InEK wurden beraten und, sofern möglich, im Konsens in den DKR umgesetzt. Zudem wurden, wie in jedem Jahr, Anpassungen an die ICD-10-GM und den OPS in den Versionen 2023 sowie redaktionelle Änderungen vorgenommen. Entscheidungen  des  Schlichtungsausschusses  auf  Bundesebene  zur  Klärung  strittiger  Kodier- und  Abrechnungsfragen  nach  §  19  KHG  (Krankenhausfinanzierungsgesetz),  die  bis  zum 21.07.2021  veröffentlicht  wurden,  wurden  in  der  Version  2022  entweder  in  den  bereits  bestehenden  Kodierrichtlinien  oder  in  dem  erstmals  für  die  Version  2021  aufgenommenen Anhang  C  zitiert. Für  das  Jahr  2023  gilt  dies  für  alle  vom  Schlichtungsausschuss  getroffenen Entscheidungen, die bis zum 17.08.2022 veröffentlicht wurden, entsprechend.<br>
 
Es  kann  bei  Redaktionsschluss  nicht  ausgeschlossen  werden, dass  sich  im  Nachgang  noch  weitere  Änderungen  aus  der  Verabschiedung  des  G-DRG-Systems,  der  ICD-10-GM  oder  des OPS jeweils in den Versionen 2023 ergeben. Gegebenenfalls nachträglich notwendige Änderun-gen der DKR werden gesondert bekannt gegeben.<br>
 
In gewohnter Weise werden zur besseren Übersichtlichkeit die erfolgten Änderungen am Rand durch  Markierungen  (senkrechte  Balken)  gekennzeichnet.  Kodierrichtlinien,  in  denen  Inhalte  des  Regelwerkes  für  die  Version  2023 eine  Modifizierung  oder  Ergänzung  erfahren  haben,  werden in der fortlaufenden Nummerierung der DKR mit dem Buchstaben „v“  gekennzeichnet. Darüber hinaus werden die wesentlichen Änderungen im Vergleich zur Vorversion im Anhang B zu den Kodierrichtlinien zusammenfassend dargestellt.
 
  
'''Danksagung'''
 
 
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der GKV-Spitzenverband, der Verband der privaten Krankenversicherungen und das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK GmbH) danken ganz herzlich Herrn Dr. Albrecht Zaiß, der die Überarbeitung der Deutschen Kodierrichtlinien unterstützt hat, sowie den Mitarbeitern des DIMDI für die fachliche Begleitung.
 
 
Darüber hinaus danken wir allen Anwendern und Fachgesellschaften, die auch im Rahmen des Verfahrens zur Einbindung des medizinischen, wissenschaftlichen und weiteren Sachverstandes die Weiterentwicklung der Deutschen Kodierrichtlinien unterstützt haben.
 
 
Berlin, 2019
 
 
 
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Aktuelle Version vom 24. Juli 2023, 14:31 Uhr