Diskussion:Anfrage 0363: Unterschied zwischen den Versionen

Aus DGfM
Wechseln zu: Navigation, Suche
Zeile 6: Zeile 6:
 
----
 
----
 
Gemäß DKR D009 ist die hier vom MD geforderte Resteklasse „Nicht näher bezeichnete ...” dann zu verwenden, wenn eine Krankheit nur mit ihrem Oberbegriff, "Enterokolitis durch Clostridium difficile", beschrieben ist. Entscheidend ist somit die ärztliche Dokumentation im Einzelfall. Liegt eine Beschreibung vor, die besagt, dass kein Megakolon und keine Organkomplikation vorlag ist der spezifische ICD-Kode A04.70 auszuwählen. In der DKR D001 wird betont, dass es Krankheiten gibt, die nicht immer durch Untersuchungsbefunde bestätigt werden; selbes sollte sinngemäß auch umgekehrt für das Nicht-Vorliegen einer Krankheit/Manifestation gelten. In dieser DKR heßt es auch: "Der behandelnde Arzt ist verantwortlich für die Bestätigung von Diagnosen, die verzeichnet sind, bei denen sich aber kein unterstützender Nachweis in der Krankenakte findet"--[[Benutzer:Helling|Helling]] ([[Benutzer Diskussion:Helling|Diskussion]]) 13:13, 2. Jul. 2024 (CEST)
 
Gemäß DKR D009 ist die hier vom MD geforderte Resteklasse „Nicht näher bezeichnete ...” dann zu verwenden, wenn eine Krankheit nur mit ihrem Oberbegriff, "Enterokolitis durch Clostridium difficile", beschrieben ist. Entscheidend ist somit die ärztliche Dokumentation im Einzelfall. Liegt eine Beschreibung vor, die besagt, dass kein Megakolon und keine Organkomplikation vorlag ist der spezifische ICD-Kode A04.70 auszuwählen. In der DKR D001 wird betont, dass es Krankheiten gibt, die nicht immer durch Untersuchungsbefunde bestätigt werden; selbes sollte sinngemäß auch umgekehrt für das Nicht-Vorliegen einer Krankheit/Manifestation gelten. In dieser DKR heßt es auch: "Der behandelnde Arzt ist verantwortlich für die Bestätigung von Diagnosen, die verzeichnet sind, bei denen sich aber kein unterstützender Nachweis in der Krankenakte findet"--[[Benutzer:Helling|Helling]] ([[Benutzer Diskussion:Helling|Diskussion]]) 13:13, 2. Jul. 2024 (CEST)
 +
----
 +
Genau wie Horndasch: Ohne akutes Abdomen / Ileussymptomatik lag offenbar kein Megacolon vor. Dazu bedarf es sicherlich keiner Koloskopie.--[[Benutzer:Salome|Salome]] ([[Benutzer Diskussion:Salome|Diskussion]]) 08:56, 3. Jul. 2024 (CEST)
 
----
 
----

Version vom 3. Juli 2024, 07:56 Uhr

Das mit der Koloskopie verstehe ich nicht. Das Megakolon wird doch über Bildgebung diagnostiziert. Die Literatur (https://www.springermedizin.de/emedpedia/detail/viszeral-und-allgemeinchirurgie/toxisches-megakolon?epediaDoi=10.1007%2F978-3-662-61724-3_74)
sagt dazu:
Ein toxisches Megakolon manifestiert sich klinisch am häufigsten durch blutige Diarrhöen. Im Zuge dessen sowie als Zeichen der systemischen Toxizität können die Patienten zudem folgende Symptome zeigen: Hypotonie, Tachykardie, Fieber, diffuse abdominelle Schmerzen mit und ohne Peritonitis sowie fehlende Darmperistaltik als Ausdruck einer Paralyse (Desai et al. 2020). Als seltene aber schwerwiegendste Komplikation mit einem 3- bis 5-fach erhöhten Letalitätsrisiko gilt die Kolonperforation (Doshi et al. 2018; Grieco et al. 1980), die auch ohne eine Darmdistension einhergehen kann (Desai et al. 2020; Greenstein et al. 1986).Die Diagnostik des toxischen Megakolons stützt sich auf die o. g. klinischen Symptome in Kombination mit dem radiomorphologischen Nachweis einer Erweiterung des Kolons auf über 6 cm im Durchmesser (Autenrieth und Baumgart 2012; Gan und Beck 2003).
Wenn also keine klinischen Zeichen vorlagen, dann lag auch kein Megakolon vor.
oder auch hier zu lesen: https://flexikon.doccheck.com/de/Toxisches_Megakolon) --Horndasch (Diskussion) 17:19, 1. Jul. 2024 (CEST)


Genau genommen wäre hier die Koloskopie ein unnötiger Ressourcenverbrauch, der dem Wirtschaftlichkeitsgebot widerspricht. Konsens zum Beitrag von Erwin.--Loehr (Diskussion) 07:55, 2. Jul. 2024 (CEST)


Gemäß DKR D009 ist die hier vom MD geforderte Resteklasse „Nicht näher bezeichnete ...” dann zu verwenden, wenn eine Krankheit nur mit ihrem Oberbegriff, "Enterokolitis durch Clostridium difficile", beschrieben ist. Entscheidend ist somit die ärztliche Dokumentation im Einzelfall. Liegt eine Beschreibung vor, die besagt, dass kein Megakolon und keine Organkomplikation vorlag ist der spezifische ICD-Kode A04.70 auszuwählen. In der DKR D001 wird betont, dass es Krankheiten gibt, die nicht immer durch Untersuchungsbefunde bestätigt werden; selbes sollte sinngemäß auch umgekehrt für das Nicht-Vorliegen einer Krankheit/Manifestation gelten. In dieser DKR heßt es auch: "Der behandelnde Arzt ist verantwortlich für die Bestätigung von Diagnosen, die verzeichnet sind, bei denen sich aber kein unterstützender Nachweis in der Krankenakte findet"--Helling (Diskussion) 13:13, 2. Jul. 2024 (CEST)


Genau wie Horndasch: Ohne akutes Abdomen / Ileussymptomatik lag offenbar kein Megacolon vor. Dazu bedarf es sicherlich keiner Koloskopie.--Salome (Diskussion) 08:56, 3. Jul. 2024 (CEST)