KDE-183: Unterschied zwischen den Versionen
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C24.0 ''Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Gallenwege, extrahepatischer Gallengang'' ist plausibel. Die durchgeführte Maßnahme ist als Maßnahme zu bewerten, die in Zielrichtung auf den Tumor vorgenommen wurde im Sinne einer Tumorbehandlung, wenn auch nur in palliativer Absicht. | C24.0 ''Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Gallenwege, extrahepatischer Gallengang'' ist plausibel. Die durchgeführte Maßnahme ist als Maßnahme zu bewerten, die in Zielrichtung auf den Tumor vorgenommen wurde im Sinne einer Tumorbehandlung, wenn auch nur in palliativer Absicht. | ||
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Version vom 11. März 2008, 13:36 Uhr
Schlagwort: Gallengang, Stent, Revision, palliativ
Stand: 2007-08-21
Aktualisiert: 2008-01-08
ICD: C24.0
Inhaltsverzeichnis
Problem/Erläuterung
78-jähriger Patient mit Ikterus und Gallengangskarzinom mit Z.n. Stenteinlage. Die Aufnahme erfolgt zur ERCP und palliativen Stentrevision bei Stenose des D. choledochus. Progression des Tumorleidens wird nachgewiesen und der Stent gewechselt. Histologisch bekanntes Adenokarzinom (Gallengangskarzinom). Während des stationären Aufenthaltes erfolgt keine Chemotherapie. Was ist Hauptdiagnose?
Kodierempfehlung SEG-4
C24.0 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Gallenwege, extrahepatischer Gallengang ist plausibel. Die durchgeführte Maßnahme ist als Maßnahme zu bewerten, die in Zielrichtung auf den Tumor vorgenommen wurde im Sinne einer Tumorbehandlung, wenn auch nur in palliativer Absicht.
Kommentar FoKA
Konsens
Rückmeldung SEG 4
Übereinstimmung
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