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Kann die Nebendiagnose D68.4 ''Erworbener Mangel an Gerinnungsfaktore''n kodiert werden?
 
Kann die Nebendiagnose D68.4 ''Erworbener Mangel an Gerinnungsfaktore''n kodiert werden?
  
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Da ein erworbener Mangel an Gerinnungsfaktoren nicht vorliegt, kann D68.4 Erworbener ''Mangel an Gerinnungsfaktoren'' nicht als Nebendiagnose kodiert werden.
 
Da ein erworbener Mangel an Gerinnungsfaktoren nicht vorliegt, kann D68.4 Erworbener ''Mangel an Gerinnungsfaktoren'' nicht als Nebendiagnose kodiert werden.
  
 
Patienten, bei denen eine elektive Hüftendoprothesenimplantation vorgenommen wird, haben ein hohes eingriffsbezogenes Thromboembolie-Risiko. Bei ihnen ist leitliniengemäß eine perioperative Thromboembolieprophylaxe mit niedermolekularen Heparinen, die präoperativ begonnen wird, durchzuführen. Eine bekannte APC-Resistenz beeinflusst dieses Vorgehen nicht. Nur wenn darüberhinausgehende diagnostische oder therapeutische Maßnahmen bezüglich der APC-Resistenz durchgeführt werden, kann diese mit dem ICD-Kode D68.8 ''Sonstige näher bezeichnete Koagulopathien als Nebendiagnose'' verschlüsselt werden.
 
Patienten, bei denen eine elektive Hüftendoprothesenimplantation vorgenommen wird, haben ein hohes eingriffsbezogenes Thromboembolie-Risiko. Bei ihnen ist leitliniengemäß eine perioperative Thromboembolieprophylaxe mit niedermolekularen Heparinen, die präoperativ begonnen wird, durchzuführen. Eine bekannte APC-Resistenz beeinflusst dieses Vorgehen nicht. Nur wenn darüberhinausgehende diagnostische oder therapeutische Maßnahmen bezüglich der APC-Resistenz durchgeführt werden, kann diese mit dem ICD-Kode D68.8 ''Sonstige näher bezeichnete Koagulopathien als Nebendiagnose'' verschlüsselt werden.
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Die KDE ist nur zutreffend, wenn das Krankenhaus regelhaft eine Thromboseprophylaxe mit Heparin präoperativ zur elektiven Hüftendoprothetik einsetzt.
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Wird leitlinienkonform Fondaparinux eingesetzt und wegen der APC-Resistenz hiervon abgewichen, kann der pflegerische und Sachkosten-Aufwand über die Kodierung der Nebendiagnose abgebildet werden.
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[http://www.uni-duesseldorf.de/AWMF/ll/033-001.htm AWMF-Leitlinien-Register  Nr. 033/001] 
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== Rückmeldung SEG 4 ==
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Version vom 11. März 2008, 13:49 Uhr

Schlagwort: APC-Resistenz, Koagulopathie, D68.4

Stand: 2007-08-21

Aktualisiert: 2008-01-08

ICD: D68.4 D68.8

Problem/Erläuterung

Stationäre Aufnahme zur Hüft-TEP. Es liegt eine bekannte APC-Resistenz (Resistenz gegen aktiviertes Protein C) vor. Deshalb ist nach Angaben des Krankenhauses die Thromboseprophylaxe mit Heparin bereits präoperativ begonnen worden.

Kann die Nebendiagnose D68.4 Erworbener Mangel an Gerinnungsfaktoren kodiert werden?

Kodierempfehlung SEG-4

Da ein erworbener Mangel an Gerinnungsfaktoren nicht vorliegt, kann D68.4 Erworbener Mangel an Gerinnungsfaktoren nicht als Nebendiagnose kodiert werden.

Patienten, bei denen eine elektive Hüftendoprothesenimplantation vorgenommen wird, haben ein hohes eingriffsbezogenes Thromboembolie-Risiko. Bei ihnen ist leitliniengemäß eine perioperative Thromboembolieprophylaxe mit niedermolekularen Heparinen, die präoperativ begonnen wird, durchzuführen. Eine bekannte APC-Resistenz beeinflusst dieses Vorgehen nicht. Nur wenn darüberhinausgehende diagnostische oder therapeutische Maßnahmen bezüglich der APC-Resistenz durchgeführt werden, kann diese mit dem ICD-Kode D68.8 Sonstige näher bezeichnete Koagulopathien als Nebendiagnose verschlüsselt werden.


Kommentar FoKA

Konsens mit Kommentar:

Die KDE ist nur zutreffend, wenn das Krankenhaus regelhaft eine Thromboseprophylaxe mit Heparin präoperativ zur elektiven Hüftendoprothetik einsetzt. Wird leitlinienkonform Fondaparinux eingesetzt und wegen der APC-Resistenz hiervon abgewichen, kann der pflegerische und Sachkosten-Aufwand über die Kodierung der Nebendiagnose abgebildet werden.

AWMF-Leitlinien-Register  	 Nr. 033/001  
AWMF-Leitlinien-Register  	 Nr. 003/001  

Rückmeldung SEG 4

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