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75 jährige Versicherte kommt wegen exazerbierter COLD zur Aufnahme. Als Nebendiagnose: ''I11.01 Hypertensive Herzkrankheit mit (kongestiver) Herzinsuffizienz, mit Angabe einer hypertensiven Krise'' sowie ''I50.11 Linksherzinsuffizienz, ohne Beschwerden'', was sich schweregraderhöhend auswirkt. Im Thorax keine Stauung, keine Ödeme. Der Befund, worauf sich die Diagnose der Herzinsuffizienz stützt, ist das Echo mit Angabe einer diastolischen Relaxationsstörung als Begründung für einen erhöhten Füllungswiderstand und damit für eine diastolische Herzinsuffizienz. Ist dies korrekt?
 
75 jährige Versicherte kommt wegen exazerbierter COLD zur Aufnahme. Als Nebendiagnose: ''I11.01 Hypertensive Herzkrankheit mit (kongestiver) Herzinsuffizienz, mit Angabe einer hypertensiven Krise'' sowie ''I50.11 Linksherzinsuffizienz, ohne Beschwerden'', was sich schweregraderhöhend auswirkt. Im Thorax keine Stauung, keine Ödeme. Der Befund, worauf sich die Diagnose der Herzinsuffizienz stützt, ist das Echo mit Angabe einer diastolischen Relaxationsstörung als Begründung für einen erhöhten Füllungswiderstand und damit für eine diastolische Herzinsuffizienz. Ist dies korrekt?
  
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== Kodierempfehlung SEG-4 ==
 
Die alleinige Angabe einer diastolischen Relaxationsstörung reicht nicht aus für die Diagnose "diastolische Herzinsuffizienz". Die Diagnose einer primären diastolischen Herzinsuffizienz erfordert, dass drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:  
 
Die alleinige Angabe einer diastolischen Relaxationsstörung reicht nicht aus für die Diagnose "diastolische Herzinsuffizienz". Die Diagnose einer primären diastolischen Herzinsuffizienz erfordert, dass drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:  
  
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Quelle: Leitlinien für die Diagnose und Therapie der chronischen Herzinsuffizienz der Europäischen Gesellschaft für Kardiologie. Update 2005. Für mehr Informationen: [http://www.escardio.org www.escardio.org]
 
Quelle: Leitlinien für die Diagnose und Therapie der chronischen Herzinsuffizienz der Europäischen Gesellschaft für Kardiologie. Update 2005. Für mehr Informationen: [http://www.escardio.org www.escardio.org]
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Bei der Erstdiagnose mit Nachweis der Kritierien gemäß der Leitlinie und bei medikamentöser Therapie einer anamnestisch bekannten Herzinsuffizienz ist die Herzinsuffizienz kodierbar.
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Laut alphabetischem Diagnoseverzeichnis des DIMDI ist die diastolische Herzinsuffizienz mittels I50.19 zu kodieren.
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Version vom 11. März 2008, 14:44 Uhr

Schlagwort: Herzinsuffizienz, diastolisch, Relaxationsstörung

Stand: 2007-10-30

Aktualisiert: 2008-01-08

ICD: I11.01 I50.11

Problem/Erläuterung:

Welche Kriterien/Angaben sind für die Diagnosestellung einer diastolischen Herzinsuffizienz erforderlich?

Beispiel: 75 jährige Versicherte kommt wegen exazerbierter COLD zur Aufnahme. Als Nebendiagnose: I11.01 Hypertensive Herzkrankheit mit (kongestiver) Herzinsuffizienz, mit Angabe einer hypertensiven Krise sowie I50.11 Linksherzinsuffizienz, ohne Beschwerden, was sich schweregraderhöhend auswirkt. Im Thorax keine Stauung, keine Ödeme. Der Befund, worauf sich die Diagnose der Herzinsuffizienz stützt, ist das Echo mit Angabe einer diastolischen Relaxationsstörung als Begründung für einen erhöhten Füllungswiderstand und damit für eine diastolische Herzinsuffizienz. Ist dies korrekt?

Kodierempfehlung SEG-4

Die alleinige Angabe einer diastolischen Relaxationsstörung reicht nicht aus für die Diagnose "diastolische Herzinsuffizienz". Die Diagnose einer primären diastolischen Herzinsuffizienz erfordert, dass drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:


1. Vorhandensein von Symptomen und klinische Zeichen der Herzinsuffizienz.

2. Normale oder nur leicht eingeschränkte linksventrikuläre systolische Funktion (LVEF >= 45-50%).

3. Nachweis einer abnormen LV-Relaxation und/oder Dehnbarkeit.


Quelle: Leitlinien für die Diagnose und Therapie der chronischen Herzinsuffizienz der Europäischen Gesellschaft für Kardiologie. Update 2005. Für mehr Informationen: www.escardio.org


Kommentar FoKA

Dissens:

Bei der Erstdiagnose mit Nachweis der Kritierien gemäß der Leitlinie und bei medikamentöser Therapie einer anamnestisch bekannten Herzinsuffizienz ist die Herzinsuffizienz kodierbar.

Laut alphabetischem Diagnoseverzeichnis des DIMDI ist die diastolische Herzinsuffizienz mittels I50.19 zu kodieren.

Rückmeldung SEG 4

Antwort steht noch aus


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