Diskussion:Anfrage 0383: Unterschied zwischen den Versionen
| (Eine dazwischenliegende Version von einem anderen Benutzer wird nicht angezeigt) | |||
| Zeile 2: | Zeile 2: | ||
---- | ---- | ||
Ich verstehe den unter [https://klassifikationen.bfarm.de/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2026/chapter-xxi.htm "b"] aufgeführten Teil "oder sie werden als ein Zusatzfaktor dokumentiert, der dann berücksichtigt werden muss, wenn die Person wegen irgendeiner Krankheit oder Schädigung behandelt wird" so, dass Schlüssel aus Kapitel XXI durchaus in Ergänzung zu einer bestehenden Erkrankung erfasst werden können. Da sowohl das [https://klassifikationen.bfarm.de/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2026/block-z80-z99.htm#Z95 Vorhandensein eines Herzschrittmachers] als auch der weiterhin bestehende [https://klassifikationen.bfarm.de/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2026/block-i30-i52.htm#I44 AV-Block II°] einen zusätzlichen diagnostischen Aufwand in dem kardiologischen Konsil bedingen, halte ich beide gemäß DKR D003u "Bei Patienten, bei denen einer dieser erbrachten Faktoren auf mehrere Diagnosen (entweder Hauptdiagnose und Nebendiagnose(n) oder mehrere Nebendiagnosen) ausgerichtet ist, können alle betroffenen Diagnosen kodiert werden." für kodierfähig.<br>In der [https://foka.medizincontroller.de/index.php/KDE-598 KDE-598] haben wir schon einmal die Kombination von Z-Schlüssel und weiteren ICD-Schlüsseln behandelt.--[[Benutzer:Schaefer|Schaefer]] ([[Benutzer Diskussion:Schaefer|Diskussion]]) 13:14, 30. Nov. 2025 (CET) | Ich verstehe den unter [https://klassifikationen.bfarm.de/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2026/chapter-xxi.htm "b"] aufgeführten Teil "oder sie werden als ein Zusatzfaktor dokumentiert, der dann berücksichtigt werden muss, wenn die Person wegen irgendeiner Krankheit oder Schädigung behandelt wird" so, dass Schlüssel aus Kapitel XXI durchaus in Ergänzung zu einer bestehenden Erkrankung erfasst werden können. Da sowohl das [https://klassifikationen.bfarm.de/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2026/block-z80-z99.htm#Z95 Vorhandensein eines Herzschrittmachers] als auch der weiterhin bestehende [https://klassifikationen.bfarm.de/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2026/block-i30-i52.htm#I44 AV-Block II°] einen zusätzlichen diagnostischen Aufwand in dem kardiologischen Konsil bedingen, halte ich beide gemäß DKR D003u "Bei Patienten, bei denen einer dieser erbrachten Faktoren auf mehrere Diagnosen (entweder Hauptdiagnose und Nebendiagnose(n) oder mehrere Nebendiagnosen) ausgerichtet ist, können alle betroffenen Diagnosen kodiert werden." für kodierfähig.<br>In der [https://foka.medizincontroller.de/index.php/KDE-598 KDE-598] haben wir schon einmal die Kombination von Z-Schlüssel und weiteren ICD-Schlüsseln behandelt.--[[Benutzer:Schaefer|Schaefer]] ([[Benutzer Diskussion:Schaefer|Diskussion]]) 13:14, 30. Nov. 2025 (CET) | ||
| + | ---- | ||
| + | Ich schlage vor, neben der wohl unstrittigen Z95.0 den Code Z86.7 ''Krankheiten des Kreislaufsystems in der Eigenanamnese'' zu verwenden. Das Ganze in Analogie zur DKR 0304u "HIT". | ||
| + | --[[Benutzer:Wendischhoff|Wendischhoff]] ([[Benutzer Diskussion:Wendischhoff|Diskussion]]) 20:13, 4. Dez. 2025 (CET) | ||
| + | |||
| + | ---- | ||
| + | Zustimmung! Die zugrundeliegende Ursache besteht fort, daher ist gemäß dem zitierten Kapitelvorspann Spiegelstrich (b) der AV III° auf jeden Fall zusätzlich kodierbar. | ||
| + | Zusätzlich käme für mich der Kode Z99.8 zur Kodierung in Frage. --[[Benutzer:KrauseW|KrauseW]] ([[Benutzer Diskussion:KrauseW|Diskussion]]) 08:29, 5. Dez. 2025 (CET) | ||
Version vom 5. Dezember 2025, 08:29 Uhr
Wenn ich den Vorspann zu Kapitel XXI (Die Kategorien Z00-Z99 sind für Fälle vorgesehen, in denen Sachverhalte als "Diagnosen" oder "Probleme" angegeben sind, die nicht als Krankheit, Verletzung oder äußere Ursache unter den Kategorien A00-Y89 klassifizierbar sind.) richtig lese, dann wäre der Schrittmacher bei einem Ressourcenaufwand i.S. der DKR D003 NUR mit dem ICD-Kode für den AV-Block zu kodieren. Analog der ARA bei VHF für den Fall der Antikoagulation etc. --Horndasch (Diskussion) 21:48, 14. Okt. 2025 (CEST)
Ich verstehe den unter "b" aufgeführten Teil "oder sie werden als ein Zusatzfaktor dokumentiert, der dann berücksichtigt werden muss, wenn die Person wegen irgendeiner Krankheit oder Schädigung behandelt wird" so, dass Schlüssel aus Kapitel XXI durchaus in Ergänzung zu einer bestehenden Erkrankung erfasst werden können. Da sowohl das Vorhandensein eines Herzschrittmachers als auch der weiterhin bestehende AV-Block II° einen zusätzlichen diagnostischen Aufwand in dem kardiologischen Konsil bedingen, halte ich beide gemäß DKR D003u "Bei Patienten, bei denen einer dieser erbrachten Faktoren auf mehrere Diagnosen (entweder Hauptdiagnose und Nebendiagnose(n) oder mehrere Nebendiagnosen) ausgerichtet ist, können alle betroffenen Diagnosen kodiert werden." für kodierfähig.
In der KDE-598 haben wir schon einmal die Kombination von Z-Schlüssel und weiteren ICD-Schlüsseln behandelt.--Schaefer (Diskussion) 13:14, 30. Nov. 2025 (CET)
Ich schlage vor, neben der wohl unstrittigen Z95.0 den Code Z86.7 Krankheiten des Kreislaufsystems in der Eigenanamnese zu verwenden. Das Ganze in Analogie zur DKR 0304u "HIT". --Wendischhoff (Diskussion) 20:13, 4. Dez. 2025 (CET)
Zustimmung! Die zugrundeliegende Ursache besteht fort, daher ist gemäß dem zitierten Kapitelvorspann Spiegelstrich (b) der AV III° auf jeden Fall zusätzlich kodierbar. Zusätzlich käme für mich der Kode Z99.8 zur Kodierung in Frage. --KrauseW (Diskussion) 08:29, 5. Dez. 2025 (CET)