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Grundsätzlich wird der elektrophysiologisch vorliegende AV-Block mit dem Schrittmacher kontinuierlich überwacht und behandelt. Es verbleibt die Frage, ob ein spezifischer Aufwand zur Erfüllung der Nebendiagnosedefinition gegeben ist.<br>Wenn im durchgeführten kardiologischen Konsil klar erkennbar ist, dass der AV Block II° zu einer Änderung des medizinischen Standardvorgehens geführt hat, ist neben dem Schlüssel Z95.0 auch der Schlüssel I44.1 zu kodieren.
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(Datum, 05.12.2025)
 
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Aktuelle Version vom 5. Dezember 2025, 12:28 Uhr

1. Thema: Kodierung AV-Block I44.* neben HSM Z95.0

Anfrage vom: 07.08.2025

Stand:


2. Problembeschreibung:

Pat. mit Spondylodiszitis in Höhe LWK 3/4 mit intraspinale abszess, zur weiteren Abklärung sollte ein MRT erfolgen. Da die Patientin einen HSM hat, erfolgte vor MRT ein kard. Konsil.

Hier wurde mitgeteilt, dass der HSM nicht MRT tauglich ist. Zudem konnte er auch nicht abgestellt werden, da die Pat. „HSM-abhängig“ (bei AV-Block II) ist. Wir haben nun sowohl den AV-Block I44.1 als auch den HSM mit Z95.0 kodiert.

Der MD ist der Auffassung, dass das Problem mit dem Z95.0 ausreichend beschrieben/abgebildet sei.


3. Frage:

Ist die Kodierung des AV-Blocks mit I44.* hier gerechtfertigt? Wir haben in den DRK und SEG-Kodierempfehlungen nichts passenden gefunden.


4. ggf. Lösungsansatz:


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

I44.*, Z95.0

Antwort

Grundsätzlich wird der elektrophysiologisch vorliegende AV-Block mit dem Schrittmacher kontinuierlich überwacht und behandelt. Es verbleibt die Frage, ob ein spezifischer Aufwand zur Erfüllung der Nebendiagnosedefinition gegeben ist.
Wenn im durchgeführten kardiologischen Konsil klar erkennbar ist, dass der AV Block II° zu einer Änderung des medizinischen Standardvorgehens geführt hat, ist neben dem Schlüssel Z95.0 auch der Schlüssel I44.1 zu kodieren.

(Datum, 05.12.2025)


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