Diskussion:Anfrage 0388: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Kode für die Embolisation dürfte nur gewählt werden, wenn die erbrachten Teilleistungen nicht mit separaten OPS abbildbar sind. Dies ist hier aber nicht der Fall.
Ein Kode für die Embolisation dürfte nur gewählt werden, wenn die erbrachten Teilleistungen nicht mit separaten OPS abbildbar sind. Dies ist hier aber nicht der Fall.


Rigo Habrecht
--Rigo Habrecht 25.03.2026


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Aktuelle Version vom 26. März 2026, 09:56 Uhr

M.E:

8-836.x8 - (Perkutan-)transluminale Gefäßintervention: Sonstige: Andere Gefäße thorakal

Falls zutreffend, verwendetes Material, wenn es sich bereits im Körper befand:

  • 8-83b.k0 - Zusatzinformationen zu Materialien: Verwendung eines katheterbasierten Infusionssystems zur selektiven Embolisation: Mit dynamischer, expandierbarer Spitze
  • 8-83b.k1 - Zusatzinformationen zu Materialien: Verwendung eines katheterbasierten Infusionssystems zur selektiven Embolisation: Mit atraumatischer Refluxkontrolle
  • 8-83b.kx - Zusatzinformationen zu Materialien: Verwendung eines katheterbasierten Infusionssystems zur selektiven Embolisation: Sonstige

--Dennler (Diskussion) 17:43, 16. Mär. 2026 (CET)



Meiner Meinung nach regelt die DKR P004 eindeutig, dass hier die durchgeführten Teilmassnahmen mit dem OPS 8-839.x abgebildet sind. Zusätzlich ist der OPS 5-995 anzugeben.

Die Höhe des Materialaufwandes allein, rechtfertigt keine Kodierung eines anderen OPS. Hier geht dies dann zu Lasten des KH.

Ein Kode für die Embolisation dürfte nur gewählt werden, wenn die erbrachten Teilleistungen nicht mit separaten OPS abbildbar sind. Dies ist hier aber nicht der Fall.

--Rigo Habrecht 25.03.2026