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Wegen Mamma-Tumor erfolgte eine brusterhaltende Operation ohne Sentinel-Lymphknoten-Biopsie. Die Histologie ergab ein ductales Mammakarzinom in situ (DCIS) mit invasivem Carcinomanteil von 0,4 cm und Lymphgefäßeinbruch, | Wegen Mamma-Tumor erfolgte eine brusterhaltende Operation ohne Sentinel-Lymphknoten-Biopsie. Die Histologie ergab ein ductales Mammakarzinom in situ (DCIS) mit invasivem Carcinomanteil von 0,4 cm und Lymphgefäßeinbruch, | ||
Tumorstadium pT1a pNx, Mx, L1. Ist auf Grund des Lymphgefäßeinbruches die Kodierung der Schlüsselnummer [ | Tumorstadium pT1a pNx, Mx, L1. Ist auf Grund des Lymphgefäßeinbruches die Kodierung der Schlüsselnummer [https://klassifikationen.bfarm.de/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2015/block-c76-c80.htm#C79 C79.88] ''Sekundäre bösartige Neubildung sonstiger näher bezeichneter Lokalisationen'' als Nebendiagnose korrekt? | ||
== Kodierempfehlung SEG-4: == | == Kodierempfehlung SEG-4: == | ||
Die Kodierung der Schlüsselnummer [ | Die Kodierung der Schlüsselnummer [https://klassifikationen.bfarm.de/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2015/block-c76-c80.htm#C79 C79.88] als Nebendiagnose ist nicht begründet. Eine Tumorabsiedlung im Sinne einer Metastase bez. sekundären Neubildung liegt nicht vor. Der Lymphgefäßeinbruch ist nur innerhalb des entfernten Primärtumors nachweisbar. Eine Lymphangiosis carcinomatosa liegt nicht vor. | ||
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Konsens (Stand 15.09.2015) | |||
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Aktuelle Version vom 16. Juni 2026, 09:30 Uhr
Schlagworte: Metastase, Lymphangiosis carcinomatosa
Erstellt: 04.05.2015
Aktualisiert:
ICD: C79.88
Problem/Erläuterung
Wegen Mamma-Tumor erfolgte eine brusterhaltende Operation ohne Sentinel-Lymphknoten-Biopsie. Die Histologie ergab ein ductales Mammakarzinom in situ (DCIS) mit invasivem Carcinomanteil von 0,4 cm und Lymphgefäßeinbruch, Tumorstadium pT1a pNx, Mx, L1. Ist auf Grund des Lymphgefäßeinbruches die Kodierung der Schlüsselnummer C79.88 Sekundäre bösartige Neubildung sonstiger näher bezeichneter Lokalisationen als Nebendiagnose korrekt?
Kodierempfehlung SEG-4:
Die Kodierung der Schlüsselnummer C79.88 als Nebendiagnose ist nicht begründet. Eine Tumorabsiedlung im Sinne einer Metastase bez. sekundären Neubildung liegt nicht vor. Der Lymphgefäßeinbruch ist nur innerhalb des entfernten Primärtumors nachweisbar. Eine Lymphangiosis carcinomatosa liegt nicht vor.
Kommentierung FoKA:
Konsens (Stand 15.09.2015) .
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