KDE-557: Unterschied zwischen den Versionen
K Bot: tote externe Links aktualisiert (automatische Linkpflege); 3 Ersetzung(en) |
|||
| (Eine dazwischenliegende Version von einem anderen Benutzer wird nicht angezeigt) | |||
| Zeile 10: | Zeile 10: | ||
Aufenthaltes nicht. Bei anhaltender diffuser Schmerzsymptomatik wird die orale Schmerzmedikation intensiviert. | Aufenthaltes nicht. Bei anhaltender diffuser Schmerzsymptomatik wird die orale Schmerzmedikation intensiviert. | ||
Ist [ | Ist [https://klassifikationen.bfarm.de/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2016/block-c76-c80.htm#C79 C79.5] ''Sekundäre bösartige Neubildung des Knochens und des Knochenmarkes'' als Nebendiagnose zu kodieren? | ||
== Kodierempfehlung SEG-4: == | == Kodierempfehlung SEG-4: == | ||
[ | [https://klassifikationen.bfarm.de/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2016/block-c76-c80.htm#C79 C79.5] ''Sekundäre bösartige Neubildung des Knochens und des Knochenmarkes'' ist als Nebendiagnose zu kodieren. Die Knochenmetastasierung ist die der Schmerzsymptomatik zugrunde liegende Erkrankung. | ||
Die Regelung der DKR [http://foka.medizincontroller.de/index.php/DKR_1806g 1806] ist nicht anzuwenden, da nicht ausschließlich die Schmerzen behandelt wurden. | Die Regelung der DKR [http://foka.medizincontroller.de/index.php/DKR_1806g 1806] ist nicht anzuwenden, da nicht ausschließlich die Schmerzen behandelt wurden. | ||
| Zeile 20: | Zeile 20: | ||
== Kommentierung FoKA: == | == Kommentierung FoKA: == | ||
.. | Konsens (04.07.2016) | ||
---- | ---- | ||
[ | [https://seg4-kodierempfehlungen.md-extranet.de/detail.php?recordnr=557 Direkt-Link SEG-4] | ||
Zurück zu [[KDE-556]] | Zurück zu [[KDE-556]] | ||
Aktuelle Version vom 16. Juni 2026, 09:30 Uhr
Schlagworte: Knochenmetastasen, Schmerzen, Nebendiagnose
Erstellt: 20.06.2016
Aktualisiert:
Problem/Erläuterung
Aufnahme eines Patienten mit Tumoranämie bei bekanntem metastasiertem Prostatakarzinom mit Knochenmetastasen. Es erfolgt die Gabe von Erythrozytenkonzentraten. Eine Antiandrogentherapie erfolgt während dieses Aufenthaltes nicht. Bei anhaltender diffuser Schmerzsymptomatik wird die orale Schmerzmedikation intensiviert.
Ist C79.5 Sekundäre bösartige Neubildung des Knochens und des Knochenmarkes als Nebendiagnose zu kodieren?
Kodierempfehlung SEG-4:
C79.5 Sekundäre bösartige Neubildung des Knochens und des Knochenmarkes ist als Nebendiagnose zu kodieren. Die Knochenmetastasierung ist die der Schmerzsymptomatik zugrunde liegende Erkrankung.
Die Regelung der DKR 1806 ist nicht anzuwenden, da nicht ausschließlich die Schmerzen behandelt wurden.
Siehe auch Kodierempfehlungen KDE-409 und KDE-544.
Kommentierung FoKA:
Konsens (04.07.2016)
Zurück zu KDE-556
Weiter zu KDE-558