Diskussion:Anfrage 0398: Unterschied zwischen den Versionen

Aus DGfM
Zur Navigation springenZur Suche springen
Die Seite wurde neu angelegt: „Wenn es keine andere Möglichkeit gibt, das der Patient an seine für Ihn notwendigen Medikamente kommt oder es keine andere Form der Abrechnung mit den Kostenträgerngibt sind die jeweiligen Mengen bei einem ZE und/oder NUB mit zu berücksichtigen, da dem Krankenhaus ja auch die Kosten hierfür entstanden sind.“
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 1: Zeile 1:
Wenn es keine andere Möglichkeit gibt, das der Patient an seine für Ihn notwendigen Medikamente kommt oder es keine andere Form der Abrechnung mit den Kostenträgerngibt sind die jeweiligen Mengen bei einem ZE und/oder NUB mit zu berücksichtigen, da dem Krankenhaus ja auch die Kosten hierfür entstanden sind.
Ich würde das so sehen: Wenn es keine andere Möglichkeit gibt, das der Patient an seine für Ihn notwendigen Medikamente kommt oder es keine andere Form der Abrechnung mit den Kostenträgerngibt sind die jeweiligen Mengen bei einem ZE und/oder NUB mit zu berücksichtigen, da dem Krankenhaus ja auch die Kosten hierfür entstanden sind. (Rigo Habrecht)

Aktuelle Version vom 24. September 2026, 11:43 Uhr

Ich würde das so sehen: Wenn es keine andere Möglichkeit gibt, das der Patient an seine für Ihn notwendigen Medikamente kommt oder es keine andere Form der Abrechnung mit den Kostenträgerngibt sind die jeweiligen Mengen bei einem ZE und/oder NUB mit zu berücksichtigen, da dem Krankenhaus ja auch die Kosten hierfür entstanden sind. (Rigo Habrecht)